Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 erfahren Pendler, Gastronomen und Ehrenamtliche eine steuerliche Entlastung, nachdem der Bundesrat in Berlin entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Die Pendlerpauschale wird erhöht, die Mehrwertsteuer auf Speisen in gastronomischen Betrieben gesenkt und die Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten angehoben. Im Folgenden ein Überblick über die neuen Steuerregelungen.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale ermöglicht es Beschäftigten, ihre Fahrtkosten zur Arbeitsstelle steuerlich geltend zu machen – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel wie Fahrrad, Bahn oder Auto. Aktuell beträgt die Pauschale für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer können 38 Cent geltend gemacht werden. Zukünftig wird die Pauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent erhöht. Diese Anpassung wurde als notwendig erachtet, um den gestiegenen Preisen infolge des CO2-Preises Rechnung zu tragen, so die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Mehrwertsteuer in der Gastronomie
In der Gastronomie wird die Umsatzsteuer für Speisen dauerhaft von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Trotz dieser steuerlichen Erleichterungen äußerten Gastronomen bereits Bedenken, dass die Preise für Speisen sinken könnten. Söder erklärte die Notwendigkeit der Steuersenkung mit den gestiegenen Kosten in der Gastronomie und betonte die gesellschaftliche Bedeutung von Restaurantbesuchen für den sozialen Zusammenhalt.
Änderungen für Ehrenamtler und Übungsleiter
Die Steuerfreibeträge für Übungsleiter werden von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben, während der Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten von 840 Euro auf 960 Euro steigt. Diese Regelung ermöglicht es Ehrenamtlichen, einschließlich Sporttrainern und Chorleitern, mehr zu verdienen, ohne steuerliche Abgaben leisten zu müssen.
Zusätzlich werden Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen steuerfrei gestellt. Gewerkschaftsmitglieder haben künftig die Möglichkeit, ihren Beitrag zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten abzusetzen. Bislang wurde dieser Beitrag den Werbungskosten zugerechnet, was für viele keine steuerlichen Vorteile mit sich brachte.
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