Die Nutzung von Elektrofahrrädern nimmt in Deutschland stetig zu.
„Es ist wichtig, dass wir die verschiedenen Fahrzeugtypen und deren Vorschriften verstehen“, sagt Benjamin Harders, der häufig mit seinem S-Pedelec unterwegs ist.
In Deutschland sind mittlerweile 17,2 Millionen Elektro-Fahrräder auf den Straßen unterwegs, was etwa jedem fünften Fahrrad entspricht. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 90,6 Millionen Fahrräder gezählt, darunter jährlich zwei Millionen neu verkaufte Pedelecs.
Unterschiede zwischen Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs
Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs unterscheiden sich erheblich in ihrer Bauart und den geltenden Vorschriften. Pedelecs, die für „Pedal Electric Cycle“ stehen, verfügen über einen Elektromotor, der das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Die maximale Nenndauerleistung beträgt 250 Watt, und eine Schiebehilfe ist bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h erlaubt. Rechtlich gelten Pedelecs als Fahrräder und unterliegen somit den gleichen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Mit steigender Geschwindigkeit erhöht sich jedoch die Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO, was auch den Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung betrifft. Gehwege und Fußgängerzonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) befahren werden.
Kraftfahrzeuge und deren Vorschriften
Fahrzeuge, die ohne Pedalantrieb schneller als 6 km/h oder mit Pedalantrieb schneller als 25 km/h fahren, werden als Kraftfahrzeuge klassifiziert. Kleinkrafträder sind Zweiräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nenndauerleistung von bis zu 4 Kilowatt. S-Pedelecs, die wie Fahrräder aussehen, unterstützen beim Treten bis zu 45 km/h. E-Bikes hingegen sind Kleinkrafträder, die ohne Pedalunterstützung bis zu 25 km/h erreichen können.
Für Kleinkrafträder ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich, und sie dürfen keine Radwege befahren. Mofas und E-Bikes im Sinne der StVO dürfen jedoch außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege nutzen.
Regelungen für den innerstädtischen Verkehr
Innerhalb von Städten können Radwege für E-Bikes freigegeben werden. In Hamburg wurde das Verkehrszeichen „E-Bikes frei“, das seit 2017 existiert, jedoch noch nicht umgesetzt. Für S-Pedelecs und Kleinkrafträder gibt es kein entsprechendes Verkehrszeichen, was bedeutet, dass diese Fahrzeuge weder überbreite Radfahrstreifen, wie sie beispielsweise auf der Reeperbahn oder am Ballindamm zu finden sind, noch für den Radverkehr freigegebene Busspuren in der Feldstraße oder Max-Brauer-Allee nutzen dürfen.
Verhalten im Straßenverkehr
Immer wieder kommt es zu Missverständnissen zwischen Autofahrern und Fahrern von Kleinkrafträdern, die oft wie Fahrräder aussehen, jedoch andere Vorschriften unterliegen.
„Es ist wichtig, dass wir uns gegenseitig respektieren und die Verkehrsregeln einhalten“, betont Harders.
Verkehrsteilnehmer sollten sich bewusst sein, dass vermeintliches Fehlverhalten anderer nicht dazu berechtigt, selbst gegen die StVO zu verstoßen.
Die steigende Zahl an Elektrofahrrädern erfordert ein besseres Verständnis der geltenden Vorschriften, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Quellen: mopo