Die Union hatte vehement gefordert, das Gebäudeenergie-Gesetz abzulehnen. Zukünftig wird es unter dem Namen Gebäudemodernisierungs-Gesetz firmieren.
Das Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), im Volksmund auch als Heizungsgesetz bekannt, regelt den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen zugunsten klimafreundlicher Alternativen. Es wurde 2020 von der Großen Koalition unter der Führung von Kanzlerin Angela Merkel verabschiedet und 2024 von der damaligen Ampel-Koalition überarbeitet.
Im Koalitionsvertrag von 2025 einigten sich Union und SPD auf eine weitere Reform. Die nun vorliegenden Eckpunkte stoßen auf erhebliche Kritik, nicht nur von Umweltverbänden.
Die zentralen Änderungen am Gebäudeenergie-Gesetz
Die von dem ehemaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eingeführte Regelung, wonach jede neu installierte Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, war umstritten. Diese Regel sollte den Einbau von Öl- und Gasheizungen für die Zukunft unmöglich machen. Zunächst galt dies für Neubauten in einem Neubaugebiet, während für bestehende Gebäude Übergangsfristen eingeräumt wurden.
Die Union setzte sich dafür ein, die 65-Prozent-Regel vollständig abzuschaffen. Unionsfraktionschef Jens Spahn betonte: „Alle Heizungsarten sind wieder möglich.“ Im Eckpunkte-Papier heißt es konkret: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“
Neue Quote für grünes Gas und grünes Öl
Stattdessen wird eine Quote für Grüngas und Grünöl eingeführt. Dies bedeutet, dass Gas- und Ölheizungen laut den Plänen von Union und SPD mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden müssen.
Im Erdgasnetz könnte dies beispielsweise Biomethan, auch Bioerdgas oder Bio-CNG genannt, oder Wasserstoff umfassen. Bei Erdöl sind naturbasierte Stoffe oder synthetische Alternativen vorgesehen. Auf diese Weise sollen die Brennstoffe weniger fossil sein und eine Klimaschutzwirkung erzielt werden.
Bis 2029 soll die sogenannte „Grüngasquote“ bei zehn Prozent liegen und bis 2040 in drei weiteren Schritten ansteigen. Für den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe soll der CO2-Preis entfallen.
Freiheit für Hausbesitzer, Risiken für Verbraucher
Ölheizungen, Gasheizungen oder Wärmepumpen können auch weiterhin installiert werden. Wer plant, seine alte Heizung auszutauschen oder beim Neubau auf fossile Heizungen zu verzichten, kann vorerst weiterhin auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 gesichert bleiben.
Die Verantwortung für den Klimaschutz wird jedoch verlagert: Nicht mehr der Käufer einer Heizung trägt die Verantwortung, sondern die Versorger müssen durch neue Brennstoffe sicherstellen, dass es umweltfreundlicher wird. Branchenvertreter weisen darauf hin, dass klimafreundliche Kraftstoffe teurer sind als herkömmliche, was auf ein begrenztes Angebot zurückzuführen ist. Dies könnte zu erheblichen Mehrkosten für die Verbraucher führen.
Für Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizungswahl in ihrer Wohnung haben, soll ein Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geschaffen werden. Konkrete Details hierzu fehlen jedoch im Papier.
Deutlicher Rückschritt für den Klimaschutz
Es stehen nur begrenzte Mengen an grünen Gasen zur Verfügung, die auch von der Industrie für Prozesse benötigt werden, die nicht elektrifiziert werden können. Dies führt zu einem hohen Konkurrenzdruck um die grünen Gase, was Preisdruck erzeugt, der die Verbraucher belasten wird und die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität behindern könnte.
Die Industrie in Deutschland steht vor der Herausforderung, in den nächsten zwei Jahrzehnten klimaneutral zu werden. Die Hürden sind so groß, dass immer mehr Unternehmen in Erwägung ziehen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern.
Die Grüngasquote müsste bis 2045 stark ansteigen, um Klimaneutralität zu erreichen. Derzeit fehlen jedoch ausreichende Produktions- und Importkapazitäten. Auch die Biogasproduktion ist begrenzt, da nur wenige Flächen dafür zur Verfügung stehen.
Die Koalition betont, dass die Ziele des Klimaschutzgesetzes weiterhin gelten. Sollte eine Evaluierung im Jahr 2030 ergeben, dass der Gebäudesektor die Klimaziele verfehlt, werde nachgesteuert. Insbesondere der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz jedoch bereits seit Jahren hinterher.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Fraktionen von Union und SPD legten am 24.02.2026 ein fünfseitiges Eckpunkte-Papier vor. Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach wird der Bundestag tätig. Das neue Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.
Was heißt das für die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise bestehen. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung, das seit Anfang 2024 gilt, sieht vor, dass Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen müssen. Dazu gehört unter anderem die Planung von Fernwärmeversorgungen oder den Aufbau eines Wasserstoffnetzes. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit.
Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, sodass die Kommunen weniger detaillierte Daten erheben müssen. Hausbesitzer sollen die Freiheit haben, zu entscheiden, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung installieren.
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Bildquelle: Shutterstpck / Volodymyr TVERDOKHLIB