„Niedrige Preise sind genau das, was Wettbewerb erreichen soll.“ So erläuterte Rupprecht Podszun, Professor für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die gegenwärtige Situation in einem bemerkenswerten Rechtsstreit. Der Hamburger Kaffeeröster Tchibo wirft dem Lebensmitteldiscounter Aldi Süd vor, Kaffee der Eigenmarke Barissimo zu unlauter günstigen Konditionen zu vertreiben. Die Auseinandersetzung erreicht nun eine entscheidende Phase vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Rechtsstreit um Preisgestaltung von Kaffeeprodukten
Die Kernfrage des Verfahrens, das der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf behandelt, dreht sich um die Zulässigkeit von Preisunterbietungen. Tchibo hat eine Unterlassungsklage gegen Aldi Süd (Aktenzeichen VI-6 U 1/25) eingereicht. Der Vorwurf lautet, Aldi Süd habe seit Ende 2023 Kaffeesorten unter den Herstellungskosten angeboten. Dies soll den Wettbewerb sowie die Verbraucher schädigen, da es gegen geltendes Recht verstoße. Tchibo strebt an, dem Konkurrenten den Verkauf zu diesen Tiefpreisen gerichtlich untersagen zu lassen. Der erste Verhandlungstag ist für Dienstag angesetzt, wobei eine sofortige Urteilsverkündung nicht zu erwarten ist.
In der ersten Instanz, vor dem Landgericht Düsseldorf, hatte Tchibo mit seiner Klage keinen Erfolg. Im Januar wurde die Klage abgewiesen, da das Gericht die Geschäftspraxis von Aldi Süd als kaufmännisch vertretbar einstufte. Eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs oder die Absicht, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, wurde den Richtern zufolge nicht festgestellt. Daraufhin legte Tchibo Berufung ein.
Produktionsstrukturen und Markteinfluss des Handels
Aldi Süd, so der Vorwurf, soll bestimmte Kaffeesorten zeitweise mit deutlichen Verlusten abgesetzt haben – von zwei Euro pro Kilogramm und mehr ist die Rede. Der Discounter lässt seinen Kaffee von der Tochtergesellschaft New Coffee produzieren. Professor Podszun interpretiert diesen Fall als Indikator für eine Verschiebung der Machtverhältnisse im Handel. Er bemerkte, dass große Lebensmittelhändler, die den Markt dominieren, verstärkt in die Produktion vordringen. Handelsketten wie Aldi agierten demnach nicht mehr ausschließlich als Verkäufer, sondern entwickelten sich zu umfassenden Lebensmittelkonzernen, die durch Eigenmarken und eigene Produktionsstätten größere Segmente der Wertschöpfungskette abdecken.
In Bezug auf die Erfolgsaussichten von Tchibo äußerte Podszun, dass das Urteil des Landgerichts „klar und sauber am Gesetz entlang begründet“ wirkte. Beide Unternehmen lehnten im Vorfeld des Verfahrens eine Stellungnahme ab.
Marktmechanismen und steigende Kaffeepreise
Lebensmittelhändler nutzen oft Mischkalkulationen, bei denen die Margen einzelner Produkte variieren. Eckpreisartikel wie Kaffee oder Butter dienen als Frequenzbringer, da sie besonders preissensibel sind und oft vergünstigt angeboten werden, um Kunden anzulocken. Die globale Marktsituation für Kaffee ist angespannt. Im letzten Jahr stiegen die Rohkaffeepreise signifikant, primär aufgrund schlechter Ernten. Tchibo hatte daher Anfang des Jahres ebenfalls Preiserhöhungen angekündigt. Verbraucher in Deutschland sehen sich mit substanziell höheren Kosten für Bohnenkaffee konfrontiert; laut Statistischem Bundesamt war dieser im Oktober um annähernd 58 Prozent teurer als im Jahr 2020.
Dieser Fall verdeutlicht die Dynamik im deutschen Lebensmitteleinzelhandel und die juristischen Grenzen des Preiswettbewerbs, insbesondere im Kontext von Eigenmarken und vertikaler Integration.
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