Nachrichten aus Hamburg und der Region

Aktuelles Echo

Jetzt: Amazon-Kunden können Rückerstattungen wegen Preiserhöhung fordern

Im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit, der die Preiserhöhung bei Amazon Prime betrifft, haben viele Abonnenten die Möglichkeit, Rückzahlungen zu fordern. Verbraucherschützer bringen Klarheit in die…

Jetzt: Amazon-Kunden können Rückerstattungen wegen Preiserhöhung fordern

Im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit, der die Preiserhöhung bei Amazon Prime betrifft, haben viele Abonnenten die Möglichkeit, Rückzahlungen zu fordern. Verbraucherschützer bringen Klarheit in die Situation, die sich für alle Nutzer ergeben hat, die ihr Abo vor Herbst 2022 abgeschlossen haben.

Rückforderung aufgrund unrechtmäßiger Preiserhöhung

Nach einer einseitigen Preiserhöhung von Amazon im Herbst 2022 haben Kunden, die seit über drei Jahren ein Prime-Abo besitzen, das Recht, ihr Geld zurückzufordern. Die Stiftung Warentest empfiehlt, bis Ende 2025 zu handeln, um sicherzustellen, dass Erstattungen, die bereits 2022 geleistet wurden, nicht verjähren.

Der Preis für ein monatliches Prime-Abo stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, während der Jahresbeitrag von 69 Euro auf 89,90 Euro angehoben wurde. Diese Preisanpassung wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf als rechtswidrig eingestuft (Az. I-20 U 19/25). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte zuvor bereits vor dem Landgericht Erfolg mit ihrer Klage.

Anspruchsberechtigte Kunden und Vorgehensweise

Die Erstattung steht Kunden zu, die das Abo zu den alten Preisen abgeschlossen hatten und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben. Ein Wechsel zwischen den Abomodellen wird als Zustimmung gewertet, was jedoch nicht unbedingt für alle Abonnenten gilt.

Um eine Rückzahlung anzufordern, sollten betroffene Kunden dies schriftlich tun. Die Stiftung Warentest stellt ein Musterformular auf ihrer Website bereit, das eine einfache Ausfüllhilfe bietet.

Aktuelle Entwicklungen und Zinsen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant zudem eine Sammelklage aufgrund der Preiserhöhung. Interessierte können sich über die Website der Verbraucherzentrale für einen Newsletter registrieren, der über den Fortschritt der Klage informiert.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Urteil des OLG noch nicht rechtskräftig ist. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen, was bedeutet, dass betroffene Kunden möglicherweise Monate oder länger auf eine endgültige Entscheidung warten müssen. Zusätzlich sollten sie darauf bestehen, Verzugszinsen zu erhalten, für die eine ultimative Zahlungsaufforderung an Amazon notwendig ist.

Bildquelle: Tobias Dziuba auf Pexels

Artikel teilen: