In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass Flugreisende mehrere Handgepäckstücke ohne zusätzliche Kosten mitnehmen dürfen, sofern die Gesamtmaße dieser Gepäckstücke die festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Diese Entscheidung geht auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands zurück.
Bei der Flugbuchung wird häufig der Eindruck erweckt, dass die Preise besonders attraktiv sind. Allerdings können zusätzliche Gebühren für Handgepäck die Gesamtkosten spürbar in die Höhe treiben. Mit dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm haben Passagiere nun die Möglichkeit, mehr als ein Handgepäckstück kostenlos in die Kabine zu bringen.
Die Klage richtete sich gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling, die von mehreren deutschen Flughäfen wie Stuttgart, Hamburg und München nach Spanien fliegt. Auf der Webseite von Vueling ist zu lesen, dass nur ein kostenfreies Handgepäckstück gestattet ist, das unter den Vordersitz passen muss und maximal die Maße 40x30x20 cm aufweisen darf. Für ein größeres Handgepäckstück fallen zusätzliche Gebühren an, selbst wenn Passagiere lediglich eine zweite, kleine Tasche mitführen möchten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband argumentierte, dass diese Regelung eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Die Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass es unwesentlich sei, wie viele Handgepäckstücke mitgeführt werden, solange die Gesamtmaße den Vorgaben entsprechen.
Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage statt und entschied, dass Vueling die bisherigen Regelungen zur Handgepäckmitnahme nicht länger anwenden darf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der fehlenden Nachvollziehbarkeit, warum Passagiere nicht mehrere Taschen kostenlos mit an Bord nehmen können, solange diese insgesamt unter den Vordersitz passen. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen; Vueling hat jedoch die Option, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Die Erfolgsaussichten in solchen Fällen gelten als eher gering.
Das Urteil hat keinen Einfluss auf die Gebühren für zusätzliches oder übergroßes Gepäck am Check-in-Schalter. Hier hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2014 entschieden, dass Airlines für Übergepäck Gebühren erheben dürfen, da ihnen dadurch zusätzliche Kosten, wie das Einladen des Gepäcks, entstehen.
Als Hintergrund für dieses Urteil dient eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, die Handgepäck als essenziellen Bestandteil der Beförderung von Fluggästen definiert. Demnach dürfen Fluggesellschaften keine gesonderten Gebühren für Handgepäck erheben, solange dessen Gewicht und Abmessungen angemessenen Anforderungen entsprechen.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die strengen Handgepäckkontrollen anderer Fluggesellschaften, wie Ryanair, haben, da die Regelungen zur Handgepäckmitnahme nun klarer formuliert sind.
Quellen: tagesschau, urteile.news
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