Die Einführung neuer EU-Verpackungsrichtlinien wirft zentrale Fragen auf: Wie können Unternehmen die Anforderungen an Verpackungen erfüllen, ohne dabei in bürokratische Schwierigkeiten zu geraten? Die EU-Kommission hat mit dem Ziel, den Verpackungsmüll zu reduzieren und das Recycling zu fördern, seit dem 12. August 2023 neue Regelungen in Kraft gesetzt.
Neue Regelungen ab 12. August 2026
Ab dem 12. August 2026 wird ein neuer Grenzwert für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Verpackungen eingeführt. Diese als Ewigkeitschemikalien bekannten Stoffe sind in der Umwelt nicht abbaubar und einige von ihnen gelten als krebserregend. Aufgrund ihrer fett- und wasserabweisenden Eigenschaften finden sie häufig Verwendung in Lebensmittelverpackungen.
Hersteller und Importeure dürfen künftig keine Lebensmittelverpackungen mehr vertreiben, die diesen Grenzwert überschreiten. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind die festgelegten Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung ausgeschlossen ist. Bestände, die sich bereits in Lagern befinden, dürfen jedoch weiterhin verwendet werden.
Umfangreiche Regelungen für Verpackungen
Die neuen Vorschriften betreffen sämtliche Verpackungsarten, darunter Plastikfolien für Gurken, Pizzakartons, Glasflaschen für Essig oder Öl, Shampooflaschen sowie Versandtaschen und Füllmaterialien wie Styropor. Hersteller müssen sich zudem auf zukünftige Regelungen vorbereiten.
In den kommenden Jahren werden zahlreiche weitere Verpackungsregeln in Kraft treten. So soll bis 2029 ein Großteil der Flaschen und Dosen durch ein Pfandsystem wiederverwertet werden. Ab 2030 müssen alle Verpackungsmaterialien recyclingfähig sein und Verpackungen sollen so klein wie möglich gestaltet werden. Verpackungen, die durch Doppelwände, falsche Böden oder unnötige Schichten das Produkt größer erscheinen lassen, werden künftig verboten. Zudem dürfen Transportverpackungen und Umverpackungen, wie Kartons im Onlinehandel, maximal 50 Prozent Leerraum aufweisen.
Umweltschutzorganisationen begrüßen die Maßnahmen
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Zudem wird angestrebt, den Einsatz von Neumaterialien für Verpackungen erheblich zu verringern. Die EU-Kommission argumentiert, dass diese Maßnahmen entscheidend für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 sind.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) bezeichnet die neuen Vorschriften als „Meilenstein in der Verpackungsgesetzgebung“, auch wenn es noch Schwachstellen und ausstehende Detailentscheidungen gibt. Die Regulierung könnte die Recyclingbranche ankurbeln.
Die Deutsche Umwelthilfe hingegen kritisiert, dass der Fokus zu stark auf der Förderung des Recyclings liege. Ihrer Meinung nach sollte die Vermeidung von Verpackungsmüll durch Mehrwegsysteme Priorität haben.
Unternehmen sehen Herausforderungen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußert Bedenken hinsichtlich der vielen offenen Fragen und Unklarheiten. Die Umsetzung der neuen Regelungen sei kompliziert und führe zu zusätzlicher Bürokratie für Unternehmen. Insbesondere die Erfassung aller relevanten Daten über Verpackungen stelle einen erheblichen Aufwand dar, der für kleine Unternehmen oft nicht zu bewältigen sei.
Toyah Diebel, Gründerin der Unterwäschemarke Buttz, berichtet von den Herausforderungen, die die neuen Vorschriften mit sich bringen. Obwohl die klaren Regelungen positiv seien, müsse ihr Unternehmen für jedes EU-Land unterschiedliche Vorschriften beachten und eine Lizenzierung durchlaufen. In Ländern, in denen nur 300 oder 400 Verkäufe pro Jahr getätigt werden, sei dies wirtschaftlich nicht tragbar.
EU-Kommission plant Anpassungen
Die EU-Kommission erkennt an, dass die neuen Gesetze für kleine Unternehmen belastend sein können, und plant, das Verpackungsgesetz zu überarbeiten, um kleine Händler von bestimmten Pflichten zu entlasten. Claas Oehlmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie fordert eine differenzierte Betrachtung nach Unternehmensgröße und den spezifischen Bereichen, in denen Verpackungen verwendet werden. Es sei nicht sinnvoll, wenn ein Joghurtbecher denselben Anforderungen unterliegt wie ein Fass für Chemikalien. Oehlmann warnt, dass dies zu erheblichen Bürokratiekosten führen könnte.
Quellen: deutschlandfunk, tagesschau, Handelsblatt
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