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EU lockert Vorschriften für Gentechnik-Lebensmittel: Neue Regelungen treten in Kraft

Die EU lockert die Kennzeichnungspflichten für gentechnisch veränderte Lebensmittel, was neue Chancen und Herausforderungen für Verbraucher und Landwirte mit sich bringt. Die Regelungen, die ab 2028 gelten, unterscheiden zwischen geringfügigen und größeren genetischen Veränderungen, wobei letzter…

EU lockert Vorschriften für Gentechnik-Lebensmittel: Neue Regelungen treten in Kraft
Softeis via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Neuregelungen zur Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln in der EU

Die strikten Vorschriften der Europäischen Union für gentechnisch veränderte Lebensmittel haben eine grundlegende Anpassung erfahren. Eine neue Entscheidung des Europäischen Parlaments erlaubt es, bestimmte Produkte, die mithilfe moderner Gentechniken produziert werden, ohne spezielle Kennzeichnung auf den Markt zu bringen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, dass solche Lebensmittel von den bisherigen, strengen EU-Vorgaben ausgenommen werden können.

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Durch die neuen Richtlinien dürfen diese Lebensmittel in Supermärkten verkauft werden, ohne dass eine gesonderte Kennzeichnung notwendig ist. Dennoch bleibt es wichtig, dass sie die gleichen Sicherheitsstandards einhalten wie konventionell gezüchtete Lebensmittel, die durch traditionelle Methoden wie Kreuzung und Selektion erzeugt werden. Gentechnisch veränderte Pflanzen müssen jedoch weiterhin vor ihrer Markteinführung geprüft werden. Diese neuen Regelungen sollen voraussichtlich ab der Mitte des Jahres 2028 gelten.

Hoffnungen und Einwände der Stakeholder

Die Unterstützer der neuen Regelungen sehen in den Veränderungen die Chance auf höhere Erträge und eine gesteigerte Widerstandsfähigkeit der Pflanzen gegenüber den Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt. Sie erhoffen sich außerdem eine Verbesserung der Nährstoffgehalte in den Produkten. In anderen Ländern sind bereits gentechnisch veränderte Sorten wie wasserarme Varianten von Mais, Weizen und Reis sowie spezielle Bananen und Pilze erhältlich. Wissenschaftler erblicken in den gelockerten Vorschriften auch eine Möglichkeit zur Vereinfachung der Forschungsarbeit.

Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Gentechnik-Lebensmitteln

Die neuen Richtlinien differenzieren zwischen zwei Kategorien von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Produkte mit geringfügigen genetischen Veränderungen (NGT1) dürfen ohne spezielle Prüfungen und Kennzeichnungen verkauft werden. Dies trifft auch auf Futtermittel zu. Für diese Pflanzen entfallen Risikoprüfungen sowie die Kontrollen ihrer Nachkommen auf den Feldern.

Demgegenüber unterliegen Produkte mit signifikanten genetischen Eingriffen (NGT2) weiterhin strengeren Auflagen. Dazu gehören beispielsweise Pflanzen, bei denen Gene von Bakterien eingebracht wurden oder die insektengiftige Eigenschaften aufweisen. Diese Vorschriften gelten sowohl für in der EU produzierte als auch für importierte Pflanzen. Saatgut muss weiterhin klar gekennzeichnet werden, und im biologischen Anbau sind gentechnisch veränderte Pflanzen untersagt.

Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut

Zusätzlich ermöglichen die neuen Vorschriften das Beantragen von Patenten auf gentechnisch verändertes Saatgut. Zunächst hatten die Abgeordneten ein Verbot von Patenten gefordert, zogen diese Forderung jedoch in Verhandlungen mit den EU-Staaten zurück. Die EU-Kommission wird beauftragt, gemeinsam mit verschiedenen Interessengruppen einen Verhaltenskodex für Patente zu erarbeiten. Dieser soll unter anderem die Lizenzierung von Patenten unter fairen Bedingungen regeln und einen Rahmen für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Züchtern und Landwirten schaffen.

Kritik durch politische Akteure

Vor der Abstimmung äußerte die Europa-Abgeordnete Maria Noichl von der SPD ihre Bedenken. Sie kritisierte, dass die Lockerung der Kennzeichnung und die Ausweitung der Patente die Macht großer Unternehmen stärken und kleinere Betriebe im Bereich der Pflanzenzüchtung gefährden könnten. Sie warnte zudem, dass die Möglichkeit, natürliche Pflanzenmerkmale zu patentieren, die jahrtausendelange Evolution und Züchtungsarbeit gefährden könnte.

Bundesumweltminister Carsten Schneider, ebenfalls von der SPD, bezeichnete die erzielte Einigung auf EU-Ebene als schwerwiegenden Fehler. Deutschland enthielt sich während der Abstimmung im Rat, was jedoch nicht die Mehrheit verhinderte. Mit dieser Abstimmung ist der Weg für die Umsetzung der Änderungen nun frei.

Reaktionen auf die neuen Regelungen

Der grüne Europa-Abgeordnete Martin Häusling kritisierte die Änderungen als fundamentale Wende im europäischen Gentechnikrecht. Er befürchtet, dass das Vorsorgeprinzip geschwächt und sowohl die Transparenz als auch die Biodiversität gefährdet werden. Häusling warnte vor einer möglichen Monopolisierung von Saatgut und genetischen Ressourcen und unterstrich, dass die bestehenden Probleme in der Landwirtschaft durch diese Regelungen nicht behoben werden.

Die für die Verhandlungen zuständige Europa-Abgeordnete Jessica Polfjärd von der schwedischen Konservativen Partei bezeichnete die Einigung als bedeutenden Fortschritt. Sie argumentierte, dass die Änderungen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Landwirte stärken und die Forschung in Europa vorantreiben würden. Laut Polfjärd sind diese Regelungen entscheidend für die Verbesserung der Ernährungssicherheit in Europa.


Quellen: n-tv, Der Spiegel

Bildquelle: Softeis via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

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