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Dobrindt: Asylbewerber sollen schnell arbeiten können

Bundesinnenminister Dobrindt plant einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“, um Asylbewerbern eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Nach drei Monaten Aufenthalt sollen sie unabhängig vom Asylverfahren arbeiten dürfen, ohne dass dies den Ausgang ihres Verfahrens beeinflusst.

Dobrindt: Asylbewerber sollen schnell arbeiten können

BERLIN – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, Asylbewerber schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In einem Interview mit einer Sonntagszeitung erklärte er, dass ein „Sofort-in-Arbeit-Plan“ entwickelt wurde. „Wer hierherkommt, soll schnell arbeiten können“, betonte der CSU-Politiker. Die beste Form der Integration sei die Eingliederung in die Arbeitswelt. „Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit“, fügte er hinzu.

Neue Regelungen für Asylbewerber

Wie aus dem Bericht hervorgeht, sollen Asylbewerber bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Arbeit aufnehmen dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Pflicht zur Arbeit wird jedoch nicht eingeführt.

Einfluss der Arbeit auf das Asylverfahren

Eine Sprecherin Dobrindts stellte klar, dass die neuen Regelungen keinen Einfluss auf den Verlauf und das Ergebnis des Asylverfahrens haben werden. Ob jemand arbeitet oder nicht, hat demnach keine Auswirkungen auf die endgültige Entscheidung über den Schutzstatus oder eine Ablehnung. Das Verfahren wird unabhängig von der Erwerbstätigkeit fortgeführt. Personen, die bereits abgelehnt wurden oder nicht kooperieren, etwa durch das Verschleiern ihrer Identität oder das Fälschen von Fluchtgründen, sollen von diesen Regelungen ausgeschlossen werden.

Verdienst und Sozialleistungen

Asylbewerber, die eine Arbeit aufnehmen, dürfen ihren Verdienst grundsätzlich behalten. Sollte jedoch Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, wird das Einkommen angerechnet, beispielsweise für die Unterkunftskosten.

Aktuelle Wartezeiten für Asylbewerber

Die Bundesagentur für Arbeit informiert in einem Merkblatt über die derzeitige Regelung. Laut Asylgesetz können Personen mit Duldung sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Allerdings dürfen Asylbewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, bis zur Klärung ihres Status keiner Beschäftigung nachgehen. Dies kann zu Wartezeiten von bis zu sechs Monaten führen. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten sind verpflichtet, während des gesamten Verfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu bleiben. Weitere Informationen zu was die EU-Staaten zur Migrationspolitik beschlossen haben, finden Sie hier.

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Bildquelle: Quelle: Photo by Joshua Woroniecki on Unsplash

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