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Berufstätige Mütter dominieren weiterhin bei Kinderkrankentagen

Eine aktuelle AOK-Auswertung zeigt, dass 2025 73 Prozent der Kinderkrankentage von Müttern genommen wurden. Die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien bleibt damit ein zentrales Thema.

Berufstätige Mütter dominieren weiterhin bei Kinderkrankentagen
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Wenn kranke Kinder betreut werden müssen, sind es nach wie vor überwiegend berufstätige Mütter, die zu Hause bleiben. Dies geht aus einer Analyse der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hervor, die zeigt, dass im Jahr 2025 fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) von weiblichen Kassenmitgliedern in Anspruch genommen wurden.

Der Anteil der Väter lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war dieser Anteil mit 23 Prozent am niedrigsten, während Sachsen mit fast 31 Prozent den höchsten Wert aufwies.

Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbands, betonte, dass die Tatsache, dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen werden, die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien verdeutlicht. Sie äußerte den Wunsch, dass Eltern die Freiheit haben sollten, selbst zu entscheiden, wer das kranke Kind betreut, und wünschte sich, dass Männer ihren Rechtsanspruch häufiger in Anspruch nehmen.

Ein weiteres Problem, das viele Frauen betrifft, ist der sogenannte „Mental Load“. Dies wurde auch im Rahmen des Frauen-Generalstreiks thematisiert.

Rechtlicher Anspruch auf Kinderkrankentage

Der gesetzliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil mit eigenem Krankengeldanspruch zu. Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen können. Pro Kind und Elternteil stehen 15 Tage im Jahr zur Verfügung, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes als Verdienstausfall.

Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr. Voraussetzung für den Anspruch ist ein ärztliches Attest.

Im Jahr 2025 beantragten laut AOK 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld. Im Jahr 2024 waren es noch 4,8 Prozent. Der Höchststand wurde während der Corona-Pandemie 2022 mit 5,1 Prozent erreicht. Im vergangenen Jahr entfielen im Durchschnitt 2,5 Tage auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

In den Herbst- und Wintermonaten sind viele Kita-Kinder häufig erkältet.


Quellen: tagesschau, Der Spiegel

Bildquelle: depositphotos

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