EU-Staaten einigen sich auf neue Migrationspolitik
Wie wird sich die Migrationspolitik in Europa entwickeln? Die EU-Staaten haben wesentliche Fortschritte bei der Regelung strengerer Maßnahmen erzielt und auf umstrittene Fragen in der Migrationspolitik Einigungen erzielt.
Verteilung von Asylbewerbern und finanziellen Beiträgen
Ein zentrales Thema war die Umverteilung im Rahmen des sogenannten Solidaritätsmechanismus. Die Mitgliedsstaaten der EU haben beschlossen, 21.000 Schutzsuchende innerhalb der Europäischen Union umzusetzen, um besonders belastete Länder zu entlasten, wie es die EU-Innenminister bekanntgaben.
Zudem sollen weniger belastete Staaten im Rahmen des bereits 2024 beschlossenen Solidaritätsmechanismus 420 Millionen Euro zur Verfügung stellen, wobei die Beiträge gegenseitig verrechnet werden dürfen. Zusätzlich sind andere Formen der Unterstützung, wie Sachleistungen, vorgesehen. Theoretisch können sowohl finanzielle als auch Sachleistungen von EU-Staaten erbracht werden, die keine Geflüchteten aufnehmen möchten.
Die konkreten Beiträge, die Deutschland und andere Länder leisten müssen, sind vorerst unklar. Deutschland kann sich jedoch laut einer Analyse von EU-Innenkommissar Magnus Brunner darauf berufen, dass es bereits eine große Zahl an Asylsuchenden betreut, die eigentlich anderen EU-Staaten zugeordnet wären. Daher erscheint es unwahrscheinlich, dass Deutschland zusätzliche Schutzsuchende aufnimmt oder andere Beiträge für den Solidaritätspool leistet.
Druck auf abgelehnte Asylbewerber erhöhen
Ein weiterer Beschluss sieht vor, den Druck auf abgelehnte Asylbewerber zu verstärken und Abschiebungen effizienter zu gestalten. Personen ohne Bleiberecht sollen neue Pflichten erhalten und bei mangelnder Kooperation mit den Behörden mit Leistungskürzungen rechnen müssen, wie die Mitgliedstaaten mitteilten.
Der Vorschlag der EU-Kommission aus dem März muss noch vom Europäischen Parlament geprüft werden, bevor die Verhandlungen über die neue Verordnung beginnen können. In Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Parlament werden jedoch keine signifikanten Änderungen erwartet.
Nach den Plänen der EU-Staaten sollen abgelehnte Asylbewerber verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Wenn sie beispielsweise nicht umgehend Dokumente zur Identifikation vorlegen, drohen ihnen Strafen. Zudem ist eine Erreichbarkeit für die Behörden erforderlich. Weigern sie sich, mit den Behörden zu kooperieren, können Konsequenzen wie Leistungskürzungen oder längere Einreiseverbote eintreten. In bestimmten Fällen sind sogar Haftstrafen möglich.
Rückführungszentren und sichere Drittstaaten
Die Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten außerhalb der EU wird ebenfalls in Betracht gezogen. Diese sogenannten Return Hubs sollen Asylbewerber aufnehmen, die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können.
Im Hinblick auf die Auslagerung von Asylverfahren spielt das Konzept der sicheren Drittstaaten eine entscheidende Rolle. Hierbei können Schutzsuchende auch in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort Asyl zu beantragen. Zukünftig könnte es ausreichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat existiert, anstatt dass eine enge Verbindung zwischen Asylsuchenden und dem Drittstaat nachgewiesen werden muss. Ausgenommen von diesem Ansatz sind unbegleitete Minderjährige.
Rasche Abschiebungen in sichere Herkunftsländer
Die EU-Staaten planen, Abschiebungen in nordafrikanische Länder wie Marokko, Tunesien und Ägypten zu beschleunigen, indem diese als sichere Herkunftsländer deklariert werden. Auch das Kosovo, Kolumbien sowie Indien und Bangladesch sollen in diese Liste aufgenommen werden. Die endgültige Entscheidung des EU-Parlaments steht jedoch noch aus.
Generell sollen auch Länder, die einen EU-Beitrittsantrag stellen, als sicher gelten, wozu Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören würden. Die EU-Liste wäre für alle Mitgliedstaaten bindend, wobei jeder Einzelfall weiterhin geprüft werden muss. Personen, die aus diesen Staaten stammen und in der EU Schutz beantragen, erhalten ein beschleunigtes Asylverfahren, sind jedoch nicht automatisch von Abschiebungen betroffen.
Rückgang der Asylanträge in der EU
Im ersten Halbjahr 2025 verzeichneten die EU sowie die Nicht-EU-Staaten Norwegen und die Schweiz einen Rückgang der Asylanträge. Laut der EU-Asylagentur wurden bis Ende Juni insgesamt 399.000 neue Anträge in der Staatengruppe aus 29 Ländern (EU+) registriert – ein Rückgang um 114.000 Anträge oder 23 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024.
In Deutschland gingen im gleichen Zeitraum 70.000 Anträge ein, was dem Land den dritten Platz in der EU einbringt, hinter Frankreich mit 78.000 und Spanien mit 77.000.
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