Die Anzahl der Kleinen Waffenscheine in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im Nationalen Waffenregister insgesamt 906.141 Kleine Waffenscheine erfasst, wie das Bundesverwaltungsamt bekannt gab. Im Vergleich zu Ende 2021, als noch 740.038 solcher Scheine registriert waren, entspricht dies einem Anstieg von über 22 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Diese Entwicklung bereitet Polizei und Sicherheitsbehörden große Sorgen.
Regelungen für den Kleinen Waffenschein
Der Kleine Waffenschein gestattet es den Inhabern, bestimmte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Waffen nur verdeckt getragen werden dürfen; ein offenes Tragen ist nicht gestattet. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Mitführen solcher Waffen untersagt.
Um einen Kleinen Waffenschein zu beantragen, müssen die Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein und ihre persönliche Eignung sowie Zuverlässigkeit nachweisen. Eine Vorstrafe schließt den Erhalt des Scheins aus. Laut dem Bundesverwaltungsamt ist die Nutzung dieser Waffen außerhalb von Schießständen und dem eigenen Grundstück verboten; sie dürfen lediglich in Notwehr- oder Notstandsituationen eingesetzt werden.
Kontinuierlicher Anstieg der Waffenscheine
Die Zahl der Kleinen Waffenscheine ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. So verzeichnete das Bundesverwaltungsamt Ende 2022 781.186, 2023 bereits 833.870 und Ende 2024 871.838 Waffenscheine. Die Gründe für diese Zunahme sind bislang unklar. Einige Innenministerien deuten jedoch darauf hin, dass die steigende Nachfrage nach solchen Waffen auf ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung hinweist. Die Gewerkschaft der Polizei sieht in dieser Entwicklung ein Zeichen für die zunehmende Angst der Bürger, dass der Staat nicht mehr in der Lage sei, ihren Schutz zu gewährleisten. In Hamburg: Polizei entdeckt massive Pyrotechnik-Vorräte bei Feier.
Kritik von Sicherheitsbehörden
Die Sicherheitsbehörden und die Gewerkschaft der Polizei äußern sich besorgt über diese Entwicklung. Die Polizei warnt, dass es sich hierbei lediglich um eine vermeintliche Sicherheit handelt und dass solche Anscheinswaffen potenziell gefährlich sind. Ein zentrales Problem besteht darin, dass Schreckschusswaffen oft äußerlich mit echten Schusswaffen identisch sind, was die Arbeit der Polizei erheblich erschwert.
Aus polizeilicher Sicht besteht zudem die Gefahr, dass Waffen zur Selbstverteidigung gegen die Person eingesetzt werden, die sich eigentlich schützen möchte. In Konfliktsituationen können sie zu einer Eskalation von Gewalt führen. Darüber hinaus können unsachgemäßer Gebrauch oder der Einsatz aus nächster Nähe zu Verletzungen führen.
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Bildquelle: ai-generated-gemini