Hintergrund
Die Europäische Union hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine signifikante Verschärfung der Abschiebepolitik geschaffen. In einer Einigung zwischen Vertretern der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments können Deutschland und andere Mitgliedstaaten künftig Schutzsuchende in Länder abschieben, zu denen sie zuvor keine Verbindung hatten.
Änderung der Voraussetzungen für Abschiebungen
Bislang erforderte die Abschiebepolitik, dass eine enge Bindung an den Drittstaat nachgewiesen werden musste, etwa durch familiäre Beziehungen oder einen längeren Aufenthalt dort. Zukünftig wird es ausreichend sein, dass ein Abkommen zwischen einem EU-Staat und dem betreffenden Drittstaat besteht. Diese Gesetzesänderung muss jedoch noch formal vom EU-Parlament sowie den Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Rechtliche Grundlage für alternative Modelle
Mit der neuen Regelung wird das sogenannte Verbindungselement optional, was bedeutet, dass Schutzsuchende auch in Länder abgeschoben werden können, in denen sie zuvor noch nie waren. Eine Ausnahme bildet hierbei die Regelung für unbegleitete Minderjährige, für die eine Verbindung zum Zielland weiterhin eine Voraussetzung bleibt.
Die Reform schafft zudem eine rechtliche Grundlage für das sogenannte Ruanda-Modell, das ursprünglich von Großbritannien angestrebt wurde. Dieses Modell sah vor, Asylbewerber nach Ruanda zu bringen, was jedoch aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht umgesetzt werden konnte. Das Bundesinnenministerium in Deutschland hatte ähnliche Modelle in Betracht gezogen, jedoch festgestellt, dass diese praktisch mit erheblichen Herausforderungen verbunden sind.
Kritik und politisches Echo
Die Einigung wurde zuvor im Europäischen Parlament mit einer rechnerischen Mehrheit der EVP erreicht, was zu Kritik führte. Opponierende Stimmen warfen der EVP-Fraktion eine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Gruppen vor. EVP-Chef Manfred Weber wies diese Vorwürfe vehement zurück. CDU-Vertreterin Lena Düpont äußerte sich positiv zur Einigung und bezeichnete die neuen Regelungen als Grundlage für effizientere Verfahren.
Weitere Entwicklungen
Das Verbindungselement war ursprünglich Bestandteil der Asylreform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und sollte als verpflichtend angesehen werden. Kurz vor dessen Inkrafttreten in der Mitte des kommenden Jahres wird diese Anforderung nun abgeschafft. Eine Einigung über eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten bleibt bislang aus, in die unter anderem Marokko, Tunesien, Ägypten sowie Indien und Bangladesch aufgenommen werden sollen. Auch Beitrittskandidaten wie Albanien und die Türkei sollen als sicher gelten.