Ein 21-jähriger Mann wurde zu einer Haftstrafe von nahezu sieben Jahren verurteilt, nachdem er in Kaufbeuren bei einer riskanten Autofahrt einen tödlichen Unfall verursacht hatte.
Der Angeklagte versuchte, einer Polizeikontrolle zu entkommen, indem er mit seinem Fahrzeug rasant durch die Stadt fuhr. Das Landgericht Kempten entschied, dass die Tat nicht als Mord, sondern als verbotenes Autorennen mit Todesfolge einzustufen sei, und verhängte eine Strafe von sechs Jahren und zehn Monaten.
Rasante Flucht vor der Polizei
In der Nacht des 23. August 2025 raste der junge Mann mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 Kilometern pro Stunde durch Kaufbeuren, nachdem eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam geworden war. Trotz mehrerer Straßensperren der Beamten setzte er seine Flucht fort und verlor mehrfach die Kontrolle über sein Fahrzeug.
Schließlich kam es zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Auto. Der 20-jährige Fahrer dieses Fahrzeugs verstarb noch an der Unfallstelle, während seine beiden Mitfahrer Verletzungen erlitten. Auch der Beifahrer des Angeklagten wurde verletzt. Jetzt: Deutsche nach Unfall in Italien schwer verletzt
Keine Mordabsicht festgestellt
Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher erklärte, dass der Angeklagte vor der Polizei geflohen sei, da er keinen Führerschein besaß und unter Alkoholeinfluss sowie Drogen stand. „Er wollte natürlich nicht kontrolliert werden“, so der Richter.
Die Strafkammer stellte fest, dass der Angeklagte mit einem Gefährdungsvorsatz handelte, jedoch keinen Tötungsvorsatz, der für eine Mordverurteilung erforderlich gewesen wäre. Die Richter waren der Meinung, dass der 21-Jährige darauf vertraute, dass alles gut ausgehen würde und niemand zu Schaden kommen würde. Tragödie geschieht: 14-Jähriger stürzt während Bergtour tödlich ab
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