Die Bundesregierung hat den Weg für einen Kabinettsbeschluss zur Reform der Grundsicherung geebnet.
Berlin
16.12.2025 / 18:26
Die geplante Reform der Grundsicherung sieht vor, dass staatliche Leistungen komplett entzogen werden können, wenn eine Person für die Behörden nicht erreichbar ist. Bis zur endgültigen Einigung wurde über die genaue Formulierung diskutiert.
Durch die Einigung auf zentrale Details wurde der Kabinettsbeschluss zur Reform der Grundsicherung ermöglicht. Dabei wird festgelegt, dass in bestimmten Fällen ein vollständiger Wegfall der Sozialleistungen möglich sein soll, wie aus Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin hervorgeht.
Rahmenbedingungen für die Reform
Im Oktober einigten sich Union und SPD nach umfangreichen Verhandlungen im Koalitionsausschuss auf strengere Vorgaben für das Bürgergeld. Zukünftig soll die Leistung ausschließlich als Grundsicherung bezeichnet werden. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) präsentierte daraufhin einen Gesetzentwurf zur weiteren Abstimmung. Eine Festlegung besagt, dass bei drei versäumten Meldeaufforderungen der Anspruch auf Leistungen entzogen wird.
Indes äußerten Mitglieder der Union Bedenken, dass die vollen Sanktionen untergraben werden könnten, wenn betroffene Personen zuvor persönlich angehört werden müssen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) legten ein Veto ein.
Details zur Anhörung und Sanktionen
Die Regierung hat sich nun auf präzise Formulierungen geeinigt, die klären, wer als nicht erreichbar gilt und somit keinen Leistungsanspruch mehr hat. Betroffene sollen die Gelegenheit zur Anhörung bekommen, wobei auch der Verlust der Übernahme von Wohnkosten droht.
Wer zwei Termine im Jobcenter versäumt, wird 30 Prozent seiner Leistungen verlieren. Diese Regelung entspricht der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Obergrenze für Leistungskürzungen, sofern die Person erreichbar bleibt.
Ministerin Bas betonte, dass besonders psychisch kranke Menschen vor diesen Sanktionen geschützt werden sollten. Die Möglichkeit zur Anhörung sei essenziell, um sicherzustellen, dass „wir nicht die Falschen treffen bei Sanktionen“, erklärte sie. Laut der SPD-Sozialpolitikerin Annika Klose haben zwischen 50 und 80 Prozent der Leistungsempfänger psychische Probleme, und es müsse verhindert werden, dass solche Personen in die Obdachlosigkeit geraten.
Ein Teil der Reform, die Anfang 2023 in Kraft trat, soll rückabgewickelt werden, um die Rechte und Pflichten klarer zu definieren. Die Regierung verfolgt den Ansatz, dass Menschen, die Hilfe benötigen, auf Unterstützung vertrauen können, während jene, die arbeiten können, aktiv daran teilnehmen müssen, für sich selbst zu sorgen. Entgegen den Erwartungen von Teilen der Union, sollen sich keine wesentlichen Einsparungen ergeben, wie Bas erklärte. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) kündigte an, dass die Reform zur Jahresmitte 2026 umgesetzt werden soll.
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