Zentrale Streitfrage: Illegale Datensammlung durch Meta?
Der US-amerikanische Technologiekonzern Meta, der hinter Plattformen wie WhatsApp, Instagram und Facebook steht, sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt. Es wird behauptet, dass Meta die Daten seiner Nutzer nicht nur auf eigenen Seiten, sondern auch auf externen Internetplattformen sammelt. Schätzungen zufolge sind rund 50 Millionen Nutzer in Deutschland betroffen.
Vorwurf der Datenverfolgung über externe Seiten
Die Vorwürfe gegen Meta sind gravierend. Es wird behauptet, dass der Konzern über verschiedene Business- und Tracking-Tools das Surfverhalten der Nutzer auf bis zu 5,8 Millionen aktiven Webseiten verfolgt. Eine Sammelklage, initiiert vom österreichischen Verbraucherschutzverein (VSV), zielt darauf ab, diese Praktiken zu beenden.
Positionen der Betroffenen
Viele Internetnutzer sind mit der Situation unzufrieden. Sie erleben, dass sie nach der Suche nach bestimmten Produkten auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram mit gezielter Werbung für genau diese Produkte konfrontiert werden. Dies geschieht, obwohl sie nie ausdrücklich ihre Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten gegeben haben. Der Stuttgarter Social-Media-Experte Julian Bossert äußert sich dazu:
„Ich habe nie zugestimmt, dass meine Daten so verwendet werden.“
Er hat sich der Sammelklage angeschlossen, die bereits von 400.000 deutschen Internetnutzern unterstützt wird.
Mechanismen der Datensammlung
Der österreichische Verbraucherschutzverein hat den Prozessfinanzierer Padronus in den Fall eingebunden, der die Kosten des Verfahrens übernimmt. Geschäftsführer Richard Eibl erklärt, dass Meta sich rechtswidrig verhalte. Er demonstriert, wie die Datensammlung funktioniert: Nach einer Suche nach einem Rasierapparat auf einer Drogerie-Webseite erhält er kurze Zeit später Werbung für Rasierapparate auf seinen Social-Media-Kanälen. Diese Überwachung geschieht über spezielle Business-Tools, die im Hintergrund aktiv sind, ohne dass die Nutzer dies bemerken.
Rechtslage und bisherige Erfolge
Die Klage wird derzeit vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt (AZ 11 VKl 1/25). Der Berliner Verbraucherschutzanwalt Max Baumeister, der bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen Meta vorging, unterstützt die Klage. Mehrere Oberlandesgerichte haben bereits die Rechtsauffassung von Baumeister bestätigt. So entschied das OLG Brandenburg zuletzt über eine Schadensersatzzahlung von 500 Euro (AZ 11 U 17/26), während einem Kläger in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil 5.000 Euro zugesprochen wurden (AZ 322 O 367/23).
Datenschutz und Einwilligung
Die Grundlage für diese Entscheidungen ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die besagt:
„Die Verarbeitung von Daten ist nur rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben hat.“
Rechtsanwalt Baumeister kritisiert, dass kaum ein Nutzer dieser Einwilligung zugestimmt habe, Meta jedoch weiterhin ungehindert agiere. Er fordert höhere Strafen, um den Konzern zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu bewegen.
Reaktionen von Meta und Ausblick
Meta hat auf die Vorwürfe reagiert und erklärt, dass die Geschäftspartner selbst entscheiden, wie sie die Business-Tools nutzen. Der Konzern betont, dass er sich an geltende Gesetze halte. Die Sammelklage wird voraussichtlich bis 2026 oder 2027 vor dem Bundesgerichtshof entschieden werden. Die Kläger hoffen, dass dem Konzern bald juristische Grenzen gesetzt werden.
Kritik an der Durchsetzung von Strafen
Der europäische Sitz von Meta befindet sich in Dublin, weshalb die irischen Behörden für die Durchsetzung von Bußgeldern zuständig sind. Trotz mehrerer Urteile mit Geldstrafen, darunter eine Strafe von 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2023, sind bisher kaum Maßnahmen zur Vollstreckung ergriffen worden. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Körperschaftsteuereinnahmen Irlands von großen US-Tech-Konzernen stammt, darunter Meta.
Die Sammelklage gegen Meta betrifft 50 Millionen deutsche Nutzer. Wer ein Instagram- oder Facebook-Konto besitzt, kann sich auch während des laufenden Verfahrens noch der Klage anschließen.
Quellen: tagesschau
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Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.