Im Winter sehen sich Autofahrer häufig mit dem Problem konfrontiert, dass Schnee und Eis die Sichtbarkeit ihrer Parkscheibe oder des Anwohnerausweises beeinträchtigen. Dies wirft die Frage auf, ob die Verpflichtung besteht, diese unter den winterlichen Bedingungen regelmäßig von Schnee zu befreien.
Verpflichtungen der Autofahrer
Gemäß den geltenden Vorschriften müssen Parkscheine, Parkscheiben und Anwohnerparkausweise so platziert werden, dass sie von außen gut sichtbar sind. Andernfalls besteht die Gefahr, ein Knöllchen zu erhalten, erläutert der TÜV Thüringen. Autofahrer haben jedoch ihre Pflichten erfüllt, wenn der Ausweis beim Abstellen des Fahrzeugs an der richtigen Stelle und leserlich angebracht war. Sollte die Sichtbarkeit erst durch Schnee oder Eis nachträglich beeinträchtigt werden, kann dies nicht bestraft werden, sofern die Ausweise gültig sind.
Regeln beim Bewegen des Fahrzeugs
Ändert sich die Situation beim Losfahren, sind die Kennzeichen vollständig lesbar zu machen. Wird dieser Anforderungen nicht nachgekommen, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro fällig werden, so der ADAC Hessen-Thüringen. Zudem müssen die Scheiben vor der Fahrt vollständig vom Schnee befreit werden, da ein lediglich freigekratztes Guckloch nicht ausreicht. In einem solchen Fall drohen zehn Euro Verwarnungsgeld, und bei einem Unfall könnte eine Mithaftung entstehen.
Weitere Anforderungen im Winter
Zusätzlich müssen auch Dach, Motorhaube und Heck vom Schnee befreit werden. Löst sich die Schneelast während der Fahrt und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, kann ein Verwarnungsgeld von 25 Euro verhängt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beim Parken das korrekte Anbringen der Ausweise genügt. Vor dem Fahren ist jedoch sorgfältiges Freimachen von Schnee und Eis erforderlich, um mögliche Strafen zu vermeiden.
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