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Wie viele illegale Feuerwerkskörper wurden in Hamburg beschlagnahmt?

Am 22. Dezember 2025 um 15:06 Uhr berichtete die Polizei Hamburg über die Sicherstellung mehrerer hundert Kilogramm illegaler Pyrotechnik in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Durchsuchungen…

Wie viele illegale Feuerwerkskörper wurden in Hamburg beschlagnahmt?

Am 22. Dezember 2025 um 15:06 Uhr berichtete die Polizei Hamburg über die Sicherstellung mehrerer hundert Kilogramm illegaler Pyrotechnik in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Durchsuchungen der Einsatzkräfte schlossen insgesamt vierzehn Objekte ein und fanden neben Schreckschusswaffen und Teleskopschlagstöcken auch erhebliche Mengen an illegalem Feuerwerk.

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Details zu den Einsätzen

Die Einsätze fanden an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten statt. Unter anderem wurden folgende Zeiträume genannt:

  • 13. Dezember 2025, ab 10:00 Uhr
  • 21. Dezember 2025, ab circa 14:00 Uhr

Die Orte umfassten Hamburg-Billstedt, -Jenfeld, -Langenhorn und -Neuallermöhe sowie diverse Städte in Schleswig-Holstein, wie Bargfeld-Stegen, Glinde und Itzstedt. Bei den Aktionen, die auf Hinweise von Zivilfahndern zurückgingen, nahmen die Beamten mehrere mutmaßliche Verkäufer und Käufer im Alter von 14 bis 22 Jahren vorläufig fest. Insgesamt sicherten die Einsatzkräfte etwa 450 Kilogramm illegale und größtenteils nicht marktfähige Pyrotechnik.

Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen

Die Tatverdächtigen wurden nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen einen 19 Jahre alten mutmaßlichen Händler, der bereits seit Sommer 2025 illegal Feuerwerkskörper veräußert haben soll. Hinweise deuten auf eine Nutzung verschiedener Messengerdienste für Absprachen hin. Zudem wurde bekannt, dass dieser Händler einem 15-Jährigen – der sich beim Zünden eines „DumBum“-Böllers verletzt hatte – die Böller abgegeben haben soll.

Die Ermittlungen des LKA 75 zur illegalen Pyrotechnik dauern weiterhin an, und die Polizei warnte eindringlich vor den Gefahren von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern.

Ratschläge der Polizei

Die Polizei empfiehlt, nur Pyrotechnik der Kategorien F1 und F2 mit entsprechender CE-Kennzeichnung aus legalen Verkaufsstellen zu erwerben. Eine Abgabe an Minderjährige ist unzulässig, und Artikel der Klasse F2 dürfen nur von Erwachsenen erworben und verwendet werden. Der Einsatz von sogenannten „Polenböllern“ sollte strikt abgelehnt werden, da diese erhebliche Verletzungsgefahren darstellen und ohne entsprechende Erlaubnis illegal sind.

Die Polizei appelliert an Eltern, mit ihren Kindern über die Risiken illegaler Pyrotechnik zu sprechen und klare Regeln für den Umgang mit Feuerwerkskörpern aufzustellen. Bei Verdacht auf gefährliche Gegenstände wird geraten, diese nicht anzufassen und umgehend die Polizei zu informieren.

Bildquelle: Shutterstock

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