In Saarbrücken kam es zu einem tragischen Vorfall, bei dem ein 22-jähriger Mann während einer Verfolgungsjagd mit der Polizei durch Schüsse tödlich verletzt wurde. Dies teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Fahrer des verfolgten Fahrzeugs war am Steuer, während ein 19-jähriger Mitfahrer ebenfalls Verletzungen erlitt.
Am Ostermontag blieben viele Details zu dem Vorfall, der sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag ereignete, unklar. Nach ersten Erkenntnissen begann die Verfolgungsfahrt gegen 1 Uhr morgens, als das Fahrzeug mit drei Insassen einer polizeilichen Kontrolle entkommen wollte.
Verlauf der Verfolgungsjagd und Schüsse auf das Fahrzeug
Das Auto wendete in einer Sackgasse, wobei eine Polizeibeamtin verletzt wurde.
„Anschließend sollen auf das verfolgte und erneut flüchtende Fahrzeug Schüsse abgegeben worden sein. Daraufhin soll das Fahrzeug zum Stehen gekommen sein“,
erklärte die Staatsanwaltschaft. Die verletzte Polizistin wurde vorübergehend ins Krankenhaus gebracht.
In dem Fahrzeug befanden sich neben dem 22-Jährigen ein 23-jähriger Beifahrer und der 19-Jährige. Der Fahrer erlitt tödliche Verletzungen, während der 19-Jährige medizinisch versorgt werden musste.
Offene Fragen und Ermittlungen
Am Ostermontag gab die Staatsanwaltschaft keine Auskunft über die Anzahl der abgegebenen Schüsse oder den Gesundheitszustand des 19-Jährigen. Ein Sprecher kündigte an, dass entsprechende Anfragen gesammelt und voraussichtlich am Dienstag beantwortet werden.
Andreas Rinnert, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland, mahnte zur Besonnenheit:
„Der Tod eines Menschen im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes ist immer tragisch. Wir appellieren, sich im persönlichen sowie digitalen Raum mit voreiligen Schlüssen und Vorverurteilungen zurückzuhalten.“
Er betonte das Interesse an einer transparenten Aufarbeitung der Vorfälle.
Reaktionen von Anwohnern und rechtliche Rahmenbedingungen
In der Nacht des Vorfalls waren zahlreiche Polizeikräfte in der engen Straße im Einsatz, wo das verfolgte Fahrzeug zum Stehen kam. Anwohner berichteten, dass sie die ganze Nacht über Martinshörner und Reifenquietschen hörten. Eine Anwohnerin, die anonym bleiben wollte, äußerte:
„Wir sind wachgeworden durch Blaulicht, durch Reifenquietschen und die Schüsse haben wir auch gehört.“
Sie zeigte sich besorgt über den Vorfall, der sich direkt vor ihrer Haustür ereignete.
Das saarländische Polizeigesetz regelt den Einsatz von Schusswaffen. In Paragraf 57 Absatz 1 heißt es:
„Gegen Personen ist der Gebrauch von Schusswaffen nur zulässig, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, soweit der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.“
Ein Schuss darf nur abgegeben werden, wenn er das einzige Mittel zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung ist.
Expertenmeinungen zur Schusswaffennutzung
Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht, erklärte:
„Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel. Wenn gar nichts anderes mehr geht oder funktioniert hat, erst dann darf die Schusswaffe eingesetzt werden.“
Auch Rafael Behr, Polizeiwissenschaftler, bezeichnete den Einsatz als absolute Ausnahme und betonte, dass solche Situationen im Polizeidienst sehr selten vorkommen.
Behr wies darauf hin, dass die Analyse des konkreten Falls aufgrund fehlender Informationen und laufender Ermittlungen schwierig sei. Er erklärte, dass es einen erheblichen Unterschied mache, ob das Auto auf einen zufahre oder ob es sich entfernt.
Im Jahr 2025 wurden bundesweit 17 Menschen von der Polizei erschossen, wie aus einer Auflistung der Fachzeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/Cilip“ hervorgeht. Auch ein ähnlicher Vorfall ereignete sich im vergangenen Jahr in Niedersachsen, als ein 21-Jähriger von einem Polizisten erschossen wurde.
Die Bayerische Polizei – Sohn verletzt Vater bei Auseinandersetzung schwer
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