Im Kontext zunehmender Gewalt gegen Einsatzkräfte plant die Bundesregierung, die gesetzlichen Bestimmungen zur Strafbarkeit von Übergriffen zu verschärfen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zum Ziel hat, Polizisten, Feuerwehrleute und Ärzte besser zu schützen.
Der vorgeschlagene Entwurf sieht vor, dass bei Angriffen auf diese Berufsgruppen künftig Mindestfreiheitsstrafen von sechs Monaten gelten sollen, anstelle der zuvor vorgesehenen drei Monate. In besonders schwerwiegenden Fällen, beispielsweise bei Überfällen, die gezielt gegen Einsatzkräfte gerichtet sind, droht eine Mindeststrafe von einem Jahr anstelle von sechs Monaten. Somit wird eine Haftstrafe zur Grundsatzstrafe für alle, die Rettungs- und Einsatzkräfte behindern.
Hintergrund der Gesetzesinitiative
Hubig äußerte sich zu den Übergriffen insbesondere in der Silvesternacht und stellte fest: „Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden.“ Diese Gesetzesinitiative soll auch Angriffe auf medizinisches Personal sowie Ehrenamtliche, die in Vereinen oder in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, umfassen.
Der Gesetzentwurf reagiert somit auf eine besorgniserregende Entwicklung, die die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaats betrifft. Bereits im Jahr 2017 kam es zu einer Verschärfung der Strafvorschriften, die jedoch nicht zu einem Rückgang der Angriffszahlen führten. Bislang können tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.
Geplante Änderungen bei Volksverhetzung
Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Volksverhetzung vor. Zukünftig soll für die Verbreitung volksverhetzender Inhalte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich sein, gegenüber bisher drei Jahren. Ferner sollen Verurteilungen wegen Volksverhetzung dazu führen, dass das passive Wahlrecht für den Betroffenen entzogen werden kann, was zur Folge hat, dass diese für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nicht in öffentliche Ämter gewählt werden dürfen.
Der Entwurf befindet sich noch in einem frühen Stadium und wurde an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Nach weiteren Abstimmungen innerhalb der Regierung und einem Kabinettsbeschluss müssen die Gesetzesänderungen auch noch durch Bundestag und Bundesrat gebilligt werden, was potenziell zu weiteren Anpassungen führen könnte.
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