Ein 41-jähriger Mann berichtet von einem traumatischen Erlebnis, das ihn nach einem Polizeieinsatz ins Krankenhaus brachte. Er beschreibt, dass er während einer Fahrzeugkontrolle von einem Diensthund der Polizei gebissen wurde. Der Vorfall ereignete sich im Januar 2023 und hat nun zu einem Gerichtsverfahren gegen die verantwortliche Polizistin geführt.
Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung
Die 42-jährige Polizistin, die als Diensthundeführerin tätig ist, steht wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt vor dem Hamburger Amtsgericht. Der Prozess begann am Dienstag, wobei die Angeklagte zu den Vorwürfen schwieg. Laut der Anklage soll sie ihrem Hund das Kommando zum Zubeißen gegeben haben, obwohl die Situation dies nicht gerechtfertigt habe.
Details des Vorfalls
Der Vorfall ereignete sich an der Kreuzung Langenfelder Damm/Kieler Straße in Eimsbüttel. Der Mann, ein Bauarbeiter aus Wedel, war mit zwei anderen Männern in einem Auto unterwegs, als die Polizei das Fahrzeug stoppte. Er schilderte, dass er nach einem langen Arbeitstag und dem Genuss von Alkohol auf der Rückbank eingeschlafen sei. Plötzlich sei er von einem Hund angegriffen worden, der ihn am Hals biss. Die Polizistin habe dem Hund Kommandos gegeben, während er versuchte, durch die andere Tür zu fliehen.
Schwere Verletzungen und Operation
Die Anklage führt aus, dass der Mann mehrfach in die Oberarme, Oberschenkel und den linken Unterschenkel gebissen wurde. Im Krankenhaus mussten die Wunden genäht werden, und aufgrund einer Wundinfektion war eine Hauttransplantation notwendig. Der Mann berichtet, dass er bis heute beim Sport unter Schmerzen leidet.
„Das werde ich bis zu meinem Tod erinnern“, sagte der Mann über den Vorfall.
Polizeieinsatz und Einschätzung der Situation
Die Einsatzleiterin, die als Zeugin aussagte, erklärte, dass die Polizei auf das Fahrzeug aufmerksam wurde, weil das vordere Kennzeichen fehlte. Nach dem Einschalten des Blaulichts beschleunigte das Auto und hielt erst in einem Privatweg an. Als die Beamten das Fahrzeug erreichten, war der Fahrersitz leer. Der Beifahrer wurde in Handschellen gelegt, während der Mann auf der Rückbank nicht kooperierte.
Reaktionen im Gerichtssaal
Die Staatsanwältin äußerte Zweifel an der Einschätzung der Beamten, die die Situation als gefährlich wahrnahmen. Sie argumentierte, dass der Mann erst aussteigen und mit einem gefährlichen Gegenstand hantieren hätte müssen, um eine Bedrohung darzustellen. Auch der Vorsitzende Richter stellte in Frage, warum die Polizisten keine alternativen Maßnahmen ergriffen haben.
Ausbildung und Einsatz von Diensthunden
Ein als Zeuge geladener Ausbilder für Diensthundeführer erklärte, dass Polizeihunde grundsätzlich stufenweise eingesetzt werden. Die bloße Präsenz und das Bellen eines Hundes würden in der Regel bereits Eindruck auf Verdächtige machen. Sollte dies nicht ausreichen, könne der Einsatz angedroht werden. Der Ausbilder erläuterte, dass der Hund erst dann zum Beißen eingesetzt werden sollte, wenn der Verdächtige sich wehrt und nicht kooperiert.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.
Quellen: mopo, NDR, Süddeutsche Zeitung
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