Ein deutscher Polizist, der auf Mallorca einen Taxifahrer schwer verletzt haben soll, sieht sich nun mit erheblichen finanziellen Konsequenzen konfrontiert. Eine Strafrichterin auf der Insel hat eine mündliche Verhandlung gegen den Beamten angeordnet, der im Sommer 2024 in einen Vorfall verwickelt war. Laut Berichten hat der Polizist dem Opfer bereits eine Entschädigung gezahlt, wodurch er einer Haftstrafe entgeht.
Der Polizist, der aus Essen stammt, befand sich im August 2024 mit Kollegen nach einer Schulung auf Mallorca im Urlaub. Während einer Taxifahrt vom Ballermann zu einem Landhotel kam es zu einem Streit, nachdem ein Mobiltelefon der Polizisten als gestohlen galt. Der 71-jährige Taxifahrer wurde daraufhin angegriffen und erlitt dabei schwere Verletzungen, einschließlich mehrerer Knochenbrüche. Das vermisste Handy wurde später in einer Tasche der deutschen Urlauber gefunden.
Außergerichtliche Einigung und weitere rechtliche Schritte
Nach dem Vorfall nahm die spanische Polizei zunächst drei Deutsche fest, die jedoch bald wieder freigelassen wurden. Zwei der Festgenommenen haben mittlerweile keine weiteren rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, während gegen den dritten Mann Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung erhoben wurde. Diese Taten können nach spanischem Recht mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.
Der Polizist und der Taxifahrer einigten sich jedoch außergerichtlich. Der Beamte zahlte dem Taxifahrer eine Entschädigung in Höhe von 40.000 Euro und übernahm zudem dessen Anwaltskosten von 10.000 Euro. Diese Einigung hat es dem Polizisten ermöglicht, einer Gefängnisstrafe zu entkommen, die seine berufliche Laufbahn gefährdet hätte. Jetzt: Deutsche nach Unfall in Italien schwer verletzt
Finanzielle Forderungen und ungewisse Zukunft
Die Staatsanwaltschaft fordert nun lediglich eine Geldstrafe von 1.950 Euro sowie die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Angeklagten. Auf zivilrechtlicher Ebene sieht sich der Polizist jedoch weiteren hohen Forderungen gegenüber. Die Unfallversicherung verlangt 11.000 Euro für die Behandlungskosten des Taxifahrers, während der Eigentümer des Taxis einen Schadenersatz von über 56.000 Euro geltend macht. Schärfe die Strafen: Gesetzesentwurf zum Schutz von Einsatzkräften
Ein Termin für die mündliche Verhandlung, an der der Polizist möglicherweise per Videoschalte teilnehmen könnte, steht noch nicht fest. Auch die Frage, ob er weiterhin im Polizeidienst tätig sein kann, bleibt offen.
- Diebstahl: Bundespolizei stoppt mutmaßliches Duo am Flughafen Köln/Bonn
- Die Bayerische Polizei – Mordfall Sonja Hurler | Hinweise und neue Erkenntnisse
- So wurden mutmaßliche Einbrecher in Hamburg festgenommen
„`
Bildquelle: Moritz Kindler auf Unsplash