„Es war wie aus einem Krimi“, erinnert sich ein Augenzeuge an die schockierenden Ereignisse, die sich im November 1989 in Bahrenfeld abspielten. Damals entdeckte die Polizei eine vergrabene Leiche, die mit gefalteten Händen im Garten eines Rentners lag.
Ein unerwarteter Hinweis führt zur Entdeckung
Am 25. November 1989 erschien gegen 17:30 Uhr eine betrunkene Frau auf dem Polizeirevier in Bahrenfeld und berichtete von einem Mord sowie einer verbuddelten Leiche. Zunächst glaubte man ihr nicht, doch eine Streifenwagenbesatzung begleitete sie zu dem von ihr genannten Tatort, einem Einfamilienhaus am Rosenwinkel, nahe der Trabrennbahn Bahrenfeld. Dort fanden die Beamten Blutspuren im Haus und entdeckten im Garten einen Bereich mit lockerer Erde, der auf frische Grabungen hindeutete.
Die grausame Entdeckung
Die Mordkommission wurde umgehend informiert, und die Ermittler begannen, an der verdächtigen Stelle zu graben. In nur 30 Zentimetern Tiefe stießen sie auf den Leichnam eines alten Mannes, der mit gefalteten Händen dalag. Die Beamten sicherten vorsichtig die Spuren und bargen die Leiche. Der Anblick war sowohl gruselig als auch faszinierend, erinnerte er doch an eine Filmszene.
Die Verdächtigen und ihre Geschichte
Der Freund der Frau, die die Polizei alarmiert hatte, geriet schnell in den Fokus der Ermittlungen. Er wies jedoch die Schuld von sich und beschuldigte seine Partnerin, den 79-jährigen Hausbesitzer ermordet zu haben. Nachbarn berichteten den Ermittlern, dass der verwirrte alte Mann aus Einsamkeit oft Obdachlose bei sich aufnahm. Zuletzt hatten sich ein 49-Jähriger und eine 39-Jährige bei ihm einquartiert und ihn offenbar ausgenutzt. Als der Rentner nichts mehr zu geben hatte, kam es zu einem tödlichen Streit.
Ermittlungen und überraschende Wendungen
Die Obduktion ergab, dass der Rentner erdrosselt worden war. Das Paar wurde in Untersuchungshaft genommen. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der 49-Jährige bereits wegen Mordes vor Gericht gestanden hatte. Er hatte gestanden, in einer Pension am Hansaplatz einen 53-Jährigen erdrosselt zu haben. Da er jedoch länger als die gesetzlich vorgeschriebene Frist von sechs Monaten in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde er von einem Richter freigelassen. Ein Kriminalbeamter äußerte damals: „Es ist kein Einzelfall. In Hamburg ist es gängige Praxis, dass selbst Mordverdächtige auf freien Fuß gesetzt werden.“
Fazit
Die Ereignisse von 1989 werfen einen Schatten auf die idyllische Straße Rosenwinkel und erinnern an die dunklen Seiten der menschlichen Natur. Die Ermittlungen und die anschließenden Gerichtsverfahren zeigen, wie komplex und tragisch solche Verbrechen sein können.
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Quellen: mopo, rbb24, berlin.de
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