„Das war eine völlig unüberlegte Handlung“, sagte der Angeklagte Levin P. vor dem Amtsgericht St. Georg, wo er sich wegen gefälschter Rezepte und Drogenbesitz verantworten muss. Der 48-jährige Rettungssanitäter hatte Blankorezepte einer Notärztin entwendet, um sich Potenzmittel zu beschaffen, nachdem seine Frau einen Scherz über seine Leistungsfähigkeit gemacht hatte.
Vorfall und Anklage
Im April 2025 war Levin P. zusammen mit einer kassenärztlichen Notärztin im Einsatz. Während sie sich um eine ältere Patientin und ihren Enkel kümmerten, nahm er zwei Blankorezepte aus dem Arztkoffer der Ärztin an sich. Diese Rezepte sind normalerweise für die Verschreibung von Medikamenten gedacht und tragen bereits den Stempel der Ärztin. Am nächsten Morgen, nach einem Scherz seiner Frau über seine Potenz, entschloss sich Levin P., eines der Rezepte zu fälschen.
Die Fälschung und die Folgen
Levin P. füllte das Rezept mit den Daten des Enkels der Patientin aus und vermerkte „Sildenafil 25mg, 24 Tabletten“. Er unterzeichnete das Rezept mit der Unterschrift der Ärztin. „Hätte ich Sorgen bezüglich meiner Potenzkraft gehabt, hätte es einen vollkommen legalen Weg gegeben“, erklärte er während der Verhandlung.
Aufdeckung und Ermittlungen
Im vergangenen Jahr wurde Levin P. beim Versuch, das gefälschte Rezept in einer Apotheke in Winterhude einzulösen, erwischt. Apotheker bemerkten sein verdächtiges Verhalten und informierten die Polizei. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Portemonnaies fanden die Beamten 0,12 Gramm Kokain in einem Eppendorf-Gefäß.
Waffen und weitere Funde
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten die Ermittler zudem drei Schusswaffen im Kinderzimmer, einen Schlagring und eine Reihe weiterer Blankorezepte, die von einer anderen Praxis gestempelt waren. Diese Funde könnten für Levin P. rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, doch weder er noch sein Verteidiger äußerten sich während der Verhandlung dazu.
Urteil und Konsequenzen
Nach einer dreistündigen Verhandlung fiel um zwölf Uhr das Urteil: Levin P. wurde zu einer Geldstrafe von 8800 Euro verurteilt, die sich aus 110 Tagessätzen à 80 Euro zusammensetzt. Der Richter berücksichtigte dabei das Geständnis des Angeklagten hinsichtlich der Urkundenfälschung und des Drogenbesitzes. Levin P. hatte den Diebstahl als „Irrtum“ bezeichnet, was der Richter jedoch nicht glaubte. Der Sanitäter ist derzeit von seinem Beruf suspendiert und sieht sich einem Disziplinarverfahren gegenüber.
Quellen: mopo, tagesschau, NDR
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