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Wie plant die Regierung, 15 Milliarden Euro im Gesundheitswesen einzusparen?

Die Bundesregierung plant ein umfassendes Sparprogramm im Gesundheitswesen, um bis zu 15 Milliarden Euro einzusparen. Dies betrifft nicht nur Ärzte und Kliniken, sondern auch Versicherte, die mit Einschnitten bei der beitragsfreien Mitversicherung rechnen müssen.

Wie plant die Regierung, 15 Milliarden Euro im Gesundheitswesen einzusparen?
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Absicht, ein umfassendes Sparprogramm im Gesundheitswesen einzuführen. Die Koalition plant, insgesamt 15 Milliarden Euro einzusparen, was sowohl Ärzte, Pharmaunternehmen als auch viele Versicherte betreffen wird.

Um die aktuellen Sparvorgaben der Koalition zu realisieren, sollen an verschiedenen Stellen des Gesundheitssystems Kürzungen vorgenommen werden. Dazu gehört auch die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Warken betonte in Berlin, dass mit einem „ausgewogenen Gesamtpaket“ das Ziel verfolgt werde, die Beitragsspirale zu stoppen und die Beiträge stabil zu halten. Die Lücke von 15 Milliarden Euro, die im kommenden Jahr geschlossen werden muss, könnte ohne Reformen bis 2030 auf etwa 40 Milliarden Euro anwachsen.

Sparmaßnahmen in verschiedenen Bereichen

Die Führung der Koalition hat beschlossen, dass die Grundlage für die Einsparungen auf 66 Vorschlägen einer Expertenkommission basieren soll, die von Warken eingesetzt wurde. Laut der Ministerin sollen über drei Viertel dieser Maßnahmen umgesetzt werden. Generell gilt: „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen.“

Warken kündigte an, dass Einschnitte in den Bereichen der Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Pharmahersteller, Apotheken, Krankenkassen sowie bei Versicherten und Arbeitgebern vorgenommen werden. Die Vergütung für bestimmte Leistungen soll künftig an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. Zudem soll die Bezahlung von medizinischen Maßnahmen stärker an einem „nachweisbaren Nutzen“ orientiert werden. Vor bestimmten Eingriffen wird eine zweite medizinische Meinung verpflichtend eingeführt. Medikamente sollen vermehrt über günstigere Rabattverträge bezogen werden.

Einschränkungen bei der Mitversicherung

Für Ärztinnen und Ärzte ist geplant, die Bezahlung für bestimmte Leistungen außerhalb der gültigen Honorarbudgets zu streichen. Dies betrifft unter anderem offene Sprechstunden sowie die Erstbefüllung und Aktualisierung von Patientenakten. Durch diese und weitere Maßnahmen könnten im kommenden Jahr Einsparungen von bis zu zwölf Milliarden Euro erzielt werden. Da dies jedoch nicht ausreicht, wird ein zusätzlicher Beitrag von Versicherten und Arbeitgebern erforderlich sein, so Warken.

Die Ministerin kündigte auch an, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028 eingeschränkt werden soll. Während Kinder und Eltern von Kindern unter sieben Jahren weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben, wird für andere Ehepartner ein einkommensabhängiger Beitrag fällig. Warken bekräftigte zudem, dass weitere Strukturreformen im Gesundheitswesen folgen werden.

Reform des Gesundheitssystems

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bezeichnete die geplanten Maßnahmen nach Beratungen der Koalitionsspitzen als „eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes“. Er betonte, dass es Jahrzehnte her sei, dass das gesetzliche Krankenversicherungssystem in diesem Umfang reformiert worden sei. „Wir werden es tun“, sagte Merz.

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