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Wie ein schockierender Fall von Vergewaltigung und versuchtem Mord auf ein globales Problem hinweist

Ein 28-jähriger Student aus China wird wegen versuchter Tötung und schwerer Vergewaltigung verurteilt. Richter bezeichnet die Taten als „menschen- und frauenverachtend“ und hebt die schockierenden Videos hervor, die während des Prozesses aufgetaucht sind.

Wie ein schockierender Fall von Vergewaltigung und versuchtem Mord auf ein globales Problem hinweist
Bildquelle: Sorin Basangeac auf Unsplash

Im Prozess um versuchten Mord und Vergewaltigung sitzt der Angeklagte zwischen seinem Dolmetscher und seinem Anwalt. Er wird beschuldigt, seine Nachbarin, mit der er eine sexuelle Beziehung pflegte, mehrfach mit starken Betäubungsmitteln sediert, vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben.

Schockierende Taten eines Studenten

Ein Student hat über einen Zeitraum von mehreren Monaten seine Freundin wiederholt betäubt, brutal vergewaltigt und die Taten gefilmt. Der Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt und wurde wegen Vergewaltigung sowie versuchten Mordes verurteilt. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Taten als „monströs“ und „menschen- und frauenverachtend“. Selbst erfahrene Ermittler hätten die Videos als „das Schlimmste“ bezeichnet, was sie je gesehen haben.

Strafe und Urteil des Gerichts

Das Landgericht München I verhängte eine Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten gegen den 28-jährigen Studenten aus China, der unter anderem wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verurteilt wurde. Zudem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an.

Die Schwere der Taten

Richter Markus Koppenleitner bezeichnete die Taten als „hochkriminell“ und „hochprofessionell“. Die Aufnahmen, die der Angeklagte anfertigte, um sich daran zu ergötzen, seien schockierend und einprägsam. Die Geschädigte erfuhr erst durch die Festnahme ihres Freundes von den Taten und konnte im Gerichtssaal kaum fassen, was ihr angetan wurde. Obwohl der Angeklagte geständig war, versuchte er, die Taten zu verharmlosen und sie als „gefährlich, egoistisch, ungehobelt und unbedacht“ zu beschreiben.

Die Absurdität der Verteidigung

Der Angeklagte behauptete im Gericht, kein Frauenhasser zu sein: „Ich liebe dieses Mädchen, aber ich habe sie tief verwundet.“ Ermittler berichteten, dass auf den Videos zu sehen sei, wie der Mann seiner Partnerin immer wieder Medikamente nachspritzt oder ihr Tücher mit Betäubungsmitteln ins Gesicht drückt, um sicherzustellen, dass sie während der Vergewaltigungen nicht aufwacht.

Ein Netzwerk von Vergewaltigern

Die Ermittlungen führten die Polizei auf die Spur des Angeklagten, nachdem ein anderer Mann in Hessen wegen besonders schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes verurteilt wurde. Dieser Fall deckte ein umfassendes Vergewaltigungsnetzwerk auf. Die Ermittlungsgruppe „EG Inserat“ des hessischen Landeskriminalamtes informierte andere Bundesländer über Verdächtige und die Aktivitäten in Chatgruppen.

Verwerfliche Kommunikation in Chatgruppen

  • Ein Chat mit dem Namen „Fahrschule“ bezeichnete Frauen als „Privatautos“ oder „Luxusautos“.
  • Im betäubten Zustand wurden Frauen als „tote Schweine“ bezeichnet.
  • Ratschläge zur Betäubung wurden in diesen Gruppen geteilt.

Die Aufdeckung dieser Gruppe führte zu weiteren Ermittlungen in Deutschland. Am Landgericht Berlin begann ein Prozess gegen einen Mann, der über zwei Jahre hinweg in Peking eine Frau im Schlaf sexuell missbraucht haben soll, teilweise gemeinsam mit anderen Tätern. Der Mediziner soll von Berlin aus Ratschläge gegeben haben, wie man Frauen mit bestimmten Medikamenten betäuben kann.

Prävalenz des Problems

Ein weiteres Berliner Gericht hatte im vergangenen Jahr einen anderen Angeklagten aus China zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Opfer erfuhren erst bei der Polizei von den Übergriffen. Der Angeklagte prahlte online mit seinen Taten und gab an, insgesamt 18 Frauen vergewaltigt zu haben. Immer wieder seien Übersetzer während der Vernehmungen abgebrochen, da sie von den Taten schockiert waren, berichtete der Münchner Richter.

Ein globales Phänomen

Im Münchner Verfahren forderte die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten, einschließlich lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung plädierte auf sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Richter Koppenleitner wies darauf hin, dass der Fall an die Französin Gisèle Pelicot erinnere, die über Jahre hinweg von ihrem Ehemann betäubt und missbraucht wurde. Er betonte, dass „Pelicot kein Einzelfall“ sei und dass dieses Phänomen nicht nur in China oder Frankreich, sondern auch in Deutschland und weltweit vorkomme. In einer Chatgruppe, die von den Ermittlern entdeckt wurde, seien „Tausende von Männern“ Mitglied gewesen.

Bildquelle: Bildquelle: Sorin Basangeac auf Unsplash

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