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Weshalb hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der Hammerskins aufgehoben?

Weshalb hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der Hammerskins aufgehoben? Diese Frage stellt sich nach dem Urteil des Gerichts in Leipzig vom 19. Dezember 2025. In…

Weshalb hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der Hammerskins aufgehoben?

Weshalb hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der Hammerskins aufgehoben? Diese Frage stellt sich nach dem Urteil des Gerichts in Leipzig vom 19. Dezember 2025. In einem richtungsweisenden Beschluss wurden die Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen gegen das Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ akzeptiert.

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Das Gericht stellte fest, dass nicht erkennbar sei, dass es eine bundesweite Organisation der Hammerskins gegeben habe, die ein Verbot rechtfertigen konnte. Der Verbotsbescheid des Bundesinnenministeriums wurde als rechtswidrig erachtet.

Klage und Verbot durch das Innenministerium

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Jahr 2023 Maßnahmen gegen die Hammerskins ergriffen und die Vereinigung sowie deren regionale Ableger verboten. Diese Entscheidung wurde von umfangreichen Razzien begleitet, die in zehn Bundesländern durchgeführt wurden. Faeser bewertete diese Aktion als einen „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“.

Die Hammerskins sind aus den USA hervorgegangen, und in Deutschland sind seit den 1990er Jahren verschiedene regionale Chapter entstanden. Zu dem Zeitpunkt des Verbots zählte der Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder in Deutschland.

Gründe für die Aufhebung des Verbots

Das Gericht führte an, dass das Ministerium nicht ausreichend Beweise vorgelegt habe, um die Existenz einer überregionalen Struktur zu belegen. In der Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft, dass es nicht entscheidend war, ob die Hammerskins als rechtsextrem eingestuft werden könnten. Vielmehr seien die Bedingungen für ein Verbot nicht gegeben.

Laut dem Vereinsgesetz kann das Bundesinnenministerium nur überregionale Vereine verbieten, während die Verantwortung für mögliche Verbote auf Landesebene liegen müsste, wenn eine Gruppierung auf ein Bundesland beschränkt bleibt. Die Kläger bestritten, dass eine nationale Hierarchie bestehend aus einem bundesweiten Anführer existiert habe.

Ausblick auf zukünftige Verbote

Da das Verbot mittlerweile bereits ein zweites Mal aufgehoben wurde, nachdem auch das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ im Juni für rechtswidrig erklärt wurde, können die regionalen Chapter der Hammerskins vorerst weiterhin agieren. Dennoch ließ das Gericht offen, dass eventuelle zukünftige Verbote für einzelne Chapter verhängt werden können, sofern entsprechende Gründe dafür festgestellt werden.

Bildquelle: Wolfgang Weiser auf Pexels

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