Wie wurde ein versuchter Erpressungsfall gegen die Familie des ehemaligen Formel-1-Piloten Michael Schumacher nun abschließend beurteilt?
Urteilsbestätigung für die Angeklagten
Das Landgericht Wuppertal hat die ursprüngliche Entscheidung des Amtsgerichts im Fall der versuchten Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher bestätigt. Die zuvor eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen. Drei Männer hatten versucht, die Familie zu erpressen, und waren bereits in erster Instanz schuldig gesprochen worden. Die erneute Verhandlung fand am Wuppertaler Landgericht statt, um über diesen gescheiterten Erpressungsversuch zu befinden.
Details zu den Haftstrafen
Der 54-jährige Hauptangeklagte, der aus der Türsteher-Szene Konstanz stammt, wurde wegen versuchter schwerer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Strafe gegen den 31-jährigen Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate Haft auf Bewährung, wurde bereits während des Berufungsprozesses rechtskräftig, nachdem dieser seine eigene Berufung zurückgezogen hatte.
Hintergrund der Erpressung
Die Erpresser hatten gedroht, private Fotos und Videos von Michael Schumacher im Darknet zu veröffentlichen. Im Gegenzug forderten sie eine Zahlung von 15 Millionen Euro von der Familie. Seit seinem schweren Skiunfall im Jahr 2013, bei dem er eine schwere Kopfverletzung erlitt, wird der frühere Formel-1-Rennfahrer von seiner Familie und ihren Mitarbeitern strikt von der Öffentlichkeit abgeschirmt.
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