Berlin
23.01.2026 / 18:15
Die als Partydroge beliebte Substanz Lachgas, die bei jungen Menschen weit verbreitet ist, wird aufgrund ihrer gesundheitlichen Risiken zunehmend als gefährlich eingestuft. Zu den möglichen Folgen zählen Bewusstlosigkeit, Halluzinationen und Nervenschäden, während in Hamburg bereits Millionenschäden durch explodierte Flaschen in Müllverbrennungsanlagen verzeichnet wurden. Nach dem Beispiel Hamburgs, wo der Verkauf an Minderjährige bereits untersagt wurde, wird ab dem 12. April auch in ganz Deutschland ein Verbot in Kraft treten.
Neuregelungen im Bundesgesetzblatt
Die neuen Bestimmungen, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, beinhalten ein Verbot des Erwerbs und Besitzes von Lachgas für Minderjährige. Zudem wird der Online-Handel sowie der Kauf an Automaten untersagt. Auch die Verfügbarkeit von chemischen K.o.-Tropfen, die als „Vergewaltigungsdroge“ bekannt sind, wird eingeschränkt.
Gesetzesentwurf von Gesundheitsministerin Warken
Das Gesetz, das von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) initiiert wurde, erhielt im Dezember die Zustimmung des Bundesrates. Es sieht eine Übergangszeit von drei Monaten vor, um den Handel und die Automaten auf die neuen Regelungen umzustellen. Diese Maßnahmen sind besonders relevant, da die letzte Silvesternacht in den Niederlanden bevorsteht und ein Böllerverbot in Kraft tritt.
Gesundheitsrisiken für Minderjährige
Die Neuregelungen sind eine Reaktion auf die hohen Gesundheitsrisiken, die mit dem Konsum von Lachgas, insbesondere für Minderjährige, verbunden sind. Warken wies darauf hin, dass der Konsum von Distickstoffmonoxid (N2O) zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen kann. Konsumenten inhalieren häufig Lachgas aus Luftballons, um die euphorisierende Wirkung zu erleben. Darüber hinaus werden auch strenge Vorschriften für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) eingeführt, die als K.o.-Tropfen in Getränke gegeben werden können.
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Bildquelle: Moritz Kindler auf Unsplash