Die spanische Justiz hat entschieden, den Fall der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren ehemaligen Partner Christian Ulmen an Deutschland abzugeben. Dies geschah nach einer Strafanzeige, die Fernandes auf Mallorca eingereicht hatte. Die zuständige Richterin in Palma bestätigte diese Entscheidung, wie eine Sprecherin der Justiz auf der Baleareninsel mitteilte. Diese Information wurde durch einen Bericht der „Mallorca Zeitung“ untermauert.
Die Richterin der Kammer für Gewalt gegen Frauen am erstinstanzlichen Gericht in Palma folgte mit ihrer Entscheidung den Argumenten der Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft. Diese hatte zuvor bereits erklärt, dass sie für den Fall nicht zuständig sei. Die Anwälte von Collien Fernandes haben jedoch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vor einer höheren Instanz in Spanien Einspruch zu erheben, wie die Sprecherin weiter informierte.
Hintergrund der Klage von Collien Fernandes
Collien Fernandes wirft Christian Ulmen vor, in ihrem Namen gefälschte Profile erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung für Ulmen. Sein Anwalt, Christian Schertz, kündigte an, rechtliche Schritte gegen die „initiale Berichterstattung“ des „Spiegel“ einzuleiten. Der Fall hat in Deutschland eine umfassende Diskussion über sexualisierte Gewalt ausgelöst und führte zu Demonstrationen in mehreren Städten, darunter Hamburg.
Vor ihrem Umzug nach Mallorca im Jahr 2023 lebten Fernandes und Ulmen in Potsdam. Das Gericht in Palma stellte fest, dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass die mutmaßlichen Taten überwiegend in Spanien begangen wurden.
Begründung der spanischen Richterin
In einem Beschluss, der von der Sprecherin zur Verfügung gestellt wurde, wird darauf hingewiesen, dass die wesentlichen Umstände, die zur Anzeige führten, vermutlich auf deutschem Boden oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlicht werden, stattfanden. Die Richterin betont, dass sowohl die Klägerin als auch der Angeklagte deutsche Staatsbürger sind. Auch die benannten Zeugen sind Deutsche, leben in Deutschland und sprechen die Sprache.
Die Richterin stellte fest, dass alle vorgelegten Gespräche ins Deutsche übersetzt werden müssen, da keine der beteiligten Parteien Spanisch spricht. Zudem wird argumentiert, dass eine mögliche digitale Hetzkampagne, die Auswirkungen auf Mallorca haben könnte, keine Zuständigkeit der spanischen Gerichte begründet, da Collien Fernandes in Deutschland deutlich bekannter sei als in Spanien. Aus diesen Gründen sei die deutsche Gerichtsbarkeit in einer „privilegierten Position“, um die bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen.
Übertragung der Akten nach Deutschland
Die mallorquinische Richterin ordnete die vollständige Weiterleitung der Akten an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft an, konkret an die Staatsanwaltschaft Itzehoe. In Deutschland prüft die Staatsanwaltschaft Potsdam derzeit die Übernahme der Ermittlungen aus Itzehoe. Eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde in Potsdam bestätigte, dass die Akten aus Itzehoe in Schleswig-Holstein eingetroffen sind.
Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow von der Staatsanwaltschaft Itzehoe erklärte am Freitag, dass durch die Prüfung der vorgeworfenen Handlungen Hinweise auf mögliche Tatorte im Bezirk Itzehoe aufgetaucht seien.
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