Die Schweiz hat beschlossen, ein Verbot für private Feuerwerkskörper einzuführen. Dies geschah nach einer Abstimmung im Ständerat, die am Mittwoch stattfand. Zuvor hatte das Schweizer Parlament bereits Regelungen zur Einfuhr und Nutzung von Feuerwerk genehmigt. Der nächste Schritt besteht darin, das Schweizer Sprengstoffgesetz entsprechend zu ändern.
Das Verbot könnte bereits zum kommenden Jahreswechsel in Kraft treten. Allerdings bleibt es erlaubt, private Feuerwerke zum Nationalfeiertag am 1. August abzubrennen.
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Die Initiative für diese Regelung wurde durch die Volksinitiative „Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)“ angestoßen. Parallel dazu hatte der Nationalrat einen eigenen Vorschlag entwickelt, der nun angenommen wurde. Das Hauptziel des neuen Gesetzes ist es, Böller, die ausschließlich zur Erzeugung von Knallgeräuschen dienen, zu verbieten. Darüber hinaus wird die Einfuhr von Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen, Tortenfontänen und Tischbomben auf 2,5 Kilogramm pro Tag und Person begrenzt. Mercedes ruft Fahrzeuge wegen Antriebsfehlern zurück – Betroffene Modelle identifiziert
Niederlande setzen Maßstab
Bereits zuvor hatten die Niederlande ein ähnliches Verbot beschlossen. Ab Silvester 2026/2027 sind dort private Feuerwerke untersagt, was sowohl den Verkauf als auch das private Abfeuern von Raketen und Böllern betrifft.
Das niederländische Gesetz sieht zudem vor, dass Vereine, wie beispielsweise Fußball- oder Schwimmclubs, auf Antrag weiterhin Raketen und Kracher während ihrer Silvesterfeiern abfeuern dürfen.
Nach heftigen Protesten erhalten Hersteller und Verkäufer von Feuerwerk von der Regierung Entschädigungen aus einem Milliardenfonds.
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Quellen: t-online