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Niebler: Parlament stimmt über Fall von CSU-Vize ab

Das Europaparlament entscheidet heute über die Aufhebung der Immunität von Angelika Niebler, die wegen Betrugsverdachts in den Fokus der Staatsanwaltschaft gerät. Die CSU-Vizevorsitzende wehrt sich gegen die Vorwürfe und bezeichnet diese als unzutreffend.

Niebler: Parlament stimmt über Fall von CSU-Vize ab
KI generiert

Die CSU-Vizevorsitzende und Europaabgeordnete Angelika Niebler sieht sich möglichen Ermittlungen wegen Betrugsverdachts gegenüber. Das Europäische Parlament wird am Dienstag, den 19. Mai 2026, ab 12:30 Uhr darüber abstimmen, ob die Staatsanwaltschaft gegen Niebler ermitteln darf. Diese hat die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität beantragt.

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Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) plant, zu prüfen, ob die 63-Jährige unrechtmäßig Reisekosten für Fahrten nach Straßburg und Brüssel geltend gemacht hat. Zudem wird untersucht, ob Niebler Assistenten mit Aufgaben betraut hat, die nicht mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit in Verbindung standen. In einem spezifischen Fall gibt es laut einem öffentlichen Dokument den Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Mitteln bezahlte Assistentin ausschließlich für einen ehemaligen Parteifreund und Abgeordneten tätig war.

Niebler wehrt sich gegen die Vorwürfe

Angelika Niebler hat die Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Sie äußerte sich jedoch nicht zu spezifischen Fragen und ließ über ihre Kanzlei verlauten, dass sie sich rechtliche Schritte vorbehalte. Es gilt die Unschuldsvermutung. Niebler, die seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments ist, fungiert zudem als Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe.

Rechtsausschuss spricht sich gegen Ermittlungen aus

Der Fall hat besondere Brisanz, da der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments sich gegen ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Niebler ausgesprochen hat. In einer Abstimmung am 5. Mai stimmte das Gremium, in dem Niebler selbst stellvertretendes Mitglied ist, mit großer Mehrheit für einen Bericht, der die Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft zur Aufhebung ihrer Immunität empfiehlt.

Die Entscheidung wurde unter anderem damit begründet, dass die Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten von einer früheren Mitarbeiterin mit einem „direkten politischen Motiv“ eingereicht worden sein könnten. Zudem wurden angebliche „Unstimmigkeiten in dem Antrag“ angeführt.


Quellen: mopo

Bildquelle: KI generiert

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