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Neues Heizungsgesetz: Was das für Mieter und Eigentümer heißt

Das neue Heizungsgesetz der Ampel-Koalition bringt Änderungen für Mieter und Eigentümer: Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, doch der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe muss bis 2029 schrittweise steigen. Umweltverbände äußern Bedenken hinsichtlich der Verfügbarkeit dieser „grünen Gase“.

Neues Heizungsgesetz: Auswirkungen für Mieter und Eigentümer

Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition wird abgeschafft, was Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) als wichtig erachtet. Doch welche konkreten Folgen hat die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, auf die sich CDU/CSU und SPD geeinigt haben? Koalition einigt sich auf Reform des Heizungsgesetzes

Fest steht, dass Immobilienbesitzer weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihren Wohngebäuden installieren dürfen. Die bisherige Verpflichtung, dass jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt.

Ab Januar 2029 müssen jedoch neue Gas- und Ölheizungen mit einem steigenden Anteil an klimafreundlichen Kraftstoffen betrieben werden. Diese können aus Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen bestehen, die aus verschiedenen Rohstoffen gewonnen werden. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe wird kein CO2-Preis erhoben, der auf fossile Brennstoffe angewendet wird, um einen Anreiz für den Umstieg zu schaffen.

Was sind grüne Brennstoffe?

Die Koalition zählt insbesondere Biomethan zu den grünen Brennstoffen, das beispielsweise in Biogasanlagen aus Raps, Gülle, Stroh und anderen Materialien gewonnen wird, aber auch in Mooren entsteht. Zudem werden synthetisch erzeugtes Methan und verschiedene Wasserstoffarten erwähnt. Bioheizöl wird im Öko-Landbau aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl hergestellt.

Die Verfügbarkeit dieser Stoffe bleibt jedoch fraglich. „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“, äußerte Ingbert Liebig, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).

Im Jahr 2024 betrug der Erdgasverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in deutschen Haushalten rund 245 Terawattstunden (TWh), so Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Durch die zukünftig verstärkte Nutzung von Wärmepumpen und anderen Wärmequellen wird dieser Verbrauch perspektivisch sinken.“

Technische Anforderungen für klimafreundliches Gas

Ob eine Umrüstung für klimafreundliches Gas erforderlich ist, hängt von der Gasart ab. „Biomethan kann technisch problemlos wie Erdgas eingesetzt und über die bestehenden Netze transportiert werden“, erklärt der BDEW. Biomethan fließt bereits heute durch viele Gasleitungen.

Bei Wasserstoff gestaltet sich die Situation anders. „Wasserstoff hat grundlegend andere brenntechnische Eigenschaften. Eine Beimischung zum Erdgas ist zwar technisch möglich, ohne dass es sofort zu Anpassungen bei Endgeräten kommt – jedoch nur in begrenztem Umfang von etwa zehn, maximal 20 Prozent. Bei einem höheren Anteil müssten die Leitungen langfristig angepasst werden.

Folgen für das Klima

Die Auswirkungen auf das Klima bleiben unklar. Man vertraut darauf, dass die Bürger die für sie passende Heizungsart wählen, heißt es in einem Begleitpapier von Union und SPD. „Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss jedoch schrittweise den Anteil an grünem Öl oder Gas erhöhen und somit zum Klimaschutz beitragen.“

Wird eine Gas- oder Ölheizung nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgetauscht, muss die neue Heizung zu einem wachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden („Bio-Treppe“). Dieser Anteil soll 2029 mindestens zehn Prozent betragen und bis 2040 in drei Schritten steigen – unklar ist jedoch, bis zu welchem Anteil. Zudem müssen Energieversorger ab 2028 einen Anteil klimafreundlicher Gase und Heizöle liefern, der bis zu einem Prozent betragen kann.

Reaktionen von Umweltverbänden

Umweltverbände zeigen sich skeptisch. „‚Grüne Gase‘ sind nicht in ausreichenden Mengen verfügbar und werden zudem in anderen Sektoren wie der Industrie dringender benötigt“, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz. „Es ist unverantwortlich, diese fossile Mogelpackung als Klimaschutz zu verkaufen.“

Sibylle Braungardt vom Freiburger Öko-Institut weist darauf hin, dass mit der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe in den Jahren von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden könnten, allein 10 Millionen Tonnen im Jahr 2030. Die Versorger-Quote soll hingegen laut Eckpunktepapier nur rund zwei Millionen Tonnen einsparen – also deutlich weniger.

Auswirkungen auf Mieter

Die genauen Auswirkungen auf Mieter sind noch unklar, jedoch könnten Mehrkosten entstehen. Denn Gas und Öl mit Bioanteil sind teurer. Nach Angaben der Fraktionen verursacht Biogas für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden derzeit Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat. Bioöl kostet bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Litern pro Monat 23 Euro mehr.

„Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und müssen effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller in der Regel nichts verloren und könnten für Haushalte zur Kostenfalle werden“, warnte Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

Der VKU äußerte ebenfalls Bedenken: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen.“

Obwohl Union und SPD betonen, dass Mieter, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden können, „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geschützt werden sollen, müssen die Details noch ausgehandelt werden. Bereits jetzt deutet sich ein Streit an: Die Union hat angedeutet, dass Mieter mit alten, ineffizienten Heizungen oft auch niedrigere Mieten zahlen.

Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen

Ja, der Fördertopf für Wärmepumpen bleibt bis auf Weiteres erhalten. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt“, heißt es im Eckpunktepapier. Unklar ist jedoch, wie viel Geld künftig für Einzelne zur Verfügung stehen wird und ob an weiteren Förderbedingungen Änderungen vorgenommen werden. Die genaue Ausgestaltung wird im Sommer erwartet, so SPD-Fraktionschef Matthias Miersch.

Die Fraktionen verweisen zudem auf eine EU-Richtlinie, die ab 2030 strenge Klimaschutzvorgaben für alle Neubauten vorsieht. „Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben“, heißt es in einem Papier der Fraktionen. Die von Union und SPD jetzt ausgehandelte Wahlfreiheit könnte somit nur für einen begrenzten Zeitraum gelten.

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Bildquelle: Norbert Nagel via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

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