In Deutschland gibt es einen gravierenden Mangel an Wohnraum, der zunehmend als dringendes gesellschaftliches Problem wahrgenommen wird. Um diesem Missstand zu begegnen, wurde der „Gebäudetyp E“ initiiert. Das „E“ symbolisiert sowohl „einfach“ als auch „experimentell“. Derzeit wird ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der die Rahmenbedingungen für diese neue Form des Wohnens festlegen soll.
Die Ministerinnen stellen den Gebäudetyp E vor
Verena Hubertz und Stefanie Hubig, die beiden Ministerinnen, besuchten ein Mehrfamilienhaus in Berlin-Neukölln, das durch eine einfache Bauweise besticht. Vor den Kameras äußerten sie sich positiv über das Wohnungsdesign, das in einer Beton-Optik gestaltet ist und auf den ersten Blick unvollständig erscheint. In einem darunter liegenden Großraumbüro sind Kabelschächte sichtbar, die Teil des beabsichtigten Designs sind.
Kostensenkung durch Abweichungen von Standards
Der grundlegende Gedanke hinter dem „Gebäudetyp E“ ist es, von nicht sicherheitsrelevanten Standards abzuweichen, um die Baukosten zu reduzieren. Dies beinhaltet auch die Option, auf die sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“ zu verzichten, die viele DIN-Normen umfassen – viele von ihnen sind formal freiwillig. Bisher hielten sich Bauherren oft aus Haftungsgründen an diese Normen, wie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erläutert. Der neue Gesetzentwurf soll den Vertragspartnern ermöglichen, klare rechtliche Vereinbarungen zu treffen und festzulegen, welche Standards gewünscht sind und welche bewusst missachtet werden können.
Förderung von Flexibilität im Bau
Das Konzept sieht vor, keinen strengen Katalog an Vorgaben zu etablieren. Stattdessen soll ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der Architekten und Bauunternehmern mehr Freiheit ermöglicht. Diese Flexibilität könnte dazu führen, dass beispielsweise nicht die übliche Anzahl an Steckdosen im Wohnzimmer installiert wird oder spezielle Heizkörper im Bad fehlen, ohne dass rechtliche Konsequenzen zu befürchten sind.
Fokus auf Planungs- und Vertragskonzept
Bundesbauministerin Verena Hubertz hebt hervor, dass das neue Gesetz keinen detaillierten Anforderungskatalog für Wohnungen darstellt. Der „Gebäudetyp E“ soll vielmehr ein Planungs- und Vertragskonzept verkörpern, das den Bau von Wohnungen schneller und kostengünstiger macht. Die Ministerin betont, dass es entscheidend ist, die Kreativität der Architekten nicht einzuschränken, da jedes Gebäude unterschiedlich ist und von den verwendeten Materialien, wie Holz oder Beton, abhängt.
Erwartungen an den Gebäudetyp E
Bauforscher Dietmar Walberg sieht im „Gebäudetyp E“ einen vielversprechenden Ansatz, fordert jedoch eine klare Definition eines „Basisstandards“. Dieser Standard sollte die Qualität der Wohnungen messbar machen und sicherstellen, dass die Mehrheit der zukünftigen Bewohner zufrieden ist. Walberg weist außerdem darauf hin, dass zur Steigerung des Wohnungsbaus weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Zusammen mit dem Institut für Bauforschung schlägt er vor, zahlreiche Normen und Auflagen abzuschaffen. Dies könnte zu einem Anstieg der Neubauten um ein Drittel führen und gleichzeitig die Quadratmeterpreise senken.
Diskrepanz zwischen Förderstrategien und Bedarf aufdecken
Walberg kritisiert darüber hinaus die aktuellen Förderprogramme der Bundesregierung. Er erkennt einen Widerspruch darin, dass die Regierung einfaches Bauen fördert, während gleichzeitig Neubauten unterstützt werden, die besonders energieeffizient und damit kostenintensiv sind. Er fordert eine Anpassung der Förderstrategien, um die unterschiedlichen Ansätze besser in Einklang zu bringen.
Ein Blick auf den kommenden Gesetzentwurf
Die Ministerinnen Hubertz und Hubig haben beschlossen, zunächst niedrigere Standards im Wohnungsbau zu priorisieren. Der Gesetzentwurf zum „Gebäudetyp E“ soll in den kommenden Monaten vom Kabinett offiziell verabschiedet werden, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen.
Quellen: tagesschau, n-tv