Die Fraktion der Linken im Bundestag hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage im Eilverfahren eingereicht. Sie zielt darauf ab, das Heizungsgesetz zu stoppen, das von Union und SPD vorangetrieben wird. Die Linke sieht dabei Mängel im ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zur Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes.
Der geplante Reformansatz erlaubt es, sowohl Öl- als auch Gasheizungen langfristig zu betreiben und neu zu installieren. Ab dem Jahr 2029 sollen neu installierte Heizungen schrittweise auf Biogas oder Bioöl umgestellt werden. Um bestehende Heizungen umweltfreundlicher zu gestalten, sollen Brennstoffhändler künftig verpflichtet werden, biogene Stoffe beizumischen. In der ersten Lesung im Bundestag stieß der Gesetzentwurf auf scharfe Kritik seitens der Opposition.
Die Linke kritisiert, dass die Parlamentsmehrheit von Union und SPD das Verfahren in einem viel zu rasanten Tempo vorantreibt und dabei wesentliche Informationen zu den möglichen Gesetzesfolgen vermissen lässt. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für die Sitzungswoche vom 6. bis 10. Juli vor der Sommerpause angedacht. Die Fraktion bezeichnet diese Eile als unzulässig.
Gesetzesentwurf und Konsequenzen für den Klimaschutz
Die Linke argumentiert, dass die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel, die vorschreibt, dass neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, als Rückschritt im Klimaschutz zu werten ist. Die zu erwartenden zusätzlichen Emissionen würden die Spielräume zukünftiger Gesetzgeber stark einschränken. Zudem fehlen in der Gesetzesbegründung jegliche Schätzungen zu den zusätzlichen Emissionen, während die Verfügbarkeit von Grüngasen als ungewiss eingestuft wird.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um den Abgeordneten eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Diese Verantwortung sei bisher nicht ausreichend wahrgenommen worden, was zahlreiche Anfragen der Linken zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz belegen.
Rechtliche Maßnahmen und politische Verantwortung
Die Organklage im Eilverfahren soll verhindern, dass die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden, da dies die Beteiligungsrechte der Abgeordneten gefährden würde, so die Argumentation der Linken. Eine Verzögerung des Verfahrens sei in ihren Augen durchaus zumutbar.
Violetta Bock, Sprecherin der Linken-Fraktion für Klimagerechtigkeit, äußerte sich negativ zu den Plänen der Bundesregierung. Sie betonte, dass durch das Gebäudemodernisierungsgesetz der Klimaschutz den Interessen der fossilen Gaswirtschaft geopfert werde. Statt die Bedürfnisse der Bürger in den eigenen vier Wänden zu berücksichtigen, würden die Interessen der fossilen Industrie priorisiert. Die Folgekosten steigender Emissionen sowie die Inanspruchnahme fragwürdiger Grüngase würden auf zukünftige Generationen abgewälzt.
Bock forderte die Bundesregierung auf, diesen „klimapolitischen Totalausfall“ unverzüglich zurückzuziehen und einen verfassungsgemäßen Gesetzentwurf mit einer fundierten Folgenabschätzung vorzulegen. Sie wies darauf hin, dass das Vorenthalten von Entscheidungsgrundlagen nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch der demokratischen Verantwortung gegenüber künftigen Generationen entgegenwirkt.
Quellen: n-tv, stern