Die Koalition hat sich auf eine Reform des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Union und SPD haben die Eckpunkte für die Überarbeitung des Heizungsgesetzes festgelegt, wie aus einer Einladung zu einem gemeinsamen Auftritt der Fraktionsvorsitzenden hervorgeht.
Das Gebäudeenergiegesetz, das oft als Heizungsgesetz bezeichnet wird, trat Anfang 2024 in Kraft und wurde von der vorherigen Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossen. Ziel dieser Regelung ist es, den Klimaschutz im Gebäudebereich zu fördern, indem Öl- und Gasheizungen schrittweise ersetzt werden. Bestehende Heizungen dürfen jedoch weiterhin betrieben werden.
Umstrittene Kernpunkte der Reform
Besonders umstritten ist der zentrale Punkt des Gesetzes, der Paragraf 71. Dieser sieht vor, dass jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in entsprechenden Gebieten. Für bestehende Gebäude sind umfassende Übergangsfristen vorgesehen.
Das Gesetz soll einen neuen Namen erhalten: Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden, wie nach einem Koalitionsausschuss im Dezember bekannt wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird festgehalten: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“
Verzögerungen im Zeitplan
Ursprünglich war vorgesehen, dass das Wirtschafts- und Energieministerium, das Bauministerium sowie die Fraktionsvorsitzenden und Fachpolitiker bis Ende Januar Eckpunkte für die Reform präsentieren. Der Kabinettsbeschluss war für Ende Februar geplant. Die Verhandlungen gestalteten sich jedoch offenbar schwieriger als erwartet.
Die CDU strebte eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an, während die SPD an dieser Regelung festhalten wollte. SPD-Politiker warnten vor möglichen Rückschritten im Klimaschutz, da die Klimaziele im Gebäudesektor bereits verfehlt werden.
Staatliche Förderungen und deren Zukunft
Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen derzeit mit Milliarden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Es könnte jedoch zu Kürzungen dieser Fördermittel kommen.
Aktuell ist eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus für Haushalte mit einem Jahresverdienst von maximal 40.000 Euro. Der maximale Zuschuss für Investitionskosten beim Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.
Forderungen der Branche nach Planungssicherheit
Eine Allianz aus verschiedenen Verbänden, darunter auch aus der Energiebranche, hat die Bundesregierung aufgefordert, schnell klare, verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen zu schaffen. Verzögerungen würden letztlich allen Beteiligten schaden und Unsicherheiten bei Kommunen, Unternehmen und Bürgern hervorrufen.
Die 65-Prozent-Anforderung sei entscheidend, um den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Alternative Regelungen, etwa zur CO₂-Reduktion, müssten sich an diesem Ziel messen lassen.
Marktentwicklung bei Wärmepumpen
Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen im Vergleich zum Vorjahr um 55 Prozent auf 299.000 Einheiten. Erstmals machten Wärmepumpen fast die Hälfte aller in Deutschland verkauften Heizungen aus, so der Bundesverband Wärmepumpe. Dennoch wurden die ursprünglichen Ausbauziele deutlich verfehlt. Der Verband warnte, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse werden könnte.
Wie geht es weiter mit dem Stadtentwicklungsplan Klima 2.0?
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