Ab dem kommenden Schuljahr wird in Bayern bei allen festlichen Schulveranstaltungen, wie beispielsweise Abschlussfeiern, die Bayernhymne sowie eine weitere Hymne gespielt. Dies wurde vom Kultusministerium beschlossen und tritt im Schuljahr 2026/27 in Kraft. Künftig heißt es zwischen der Zeugnisübergabe und dem Gruppenfoto: Haltung annehmen. Während einige die Entscheidung begrüßen, gibt es auch deutliche Kritik.
Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatte die Junge Union auf ihrem Parteitag in Bayern einen Antrag zur Einführung einer Hymnenpflicht gestellt, der in der CSU auf Zustimmung stieß. Laut dem Kultusministerium wird bei den Veranstaltungen verpflichtend die Bayernhymne gespielt, ergänzt durch entweder die Deutschland- oder die Europahymne. Damit wird deutlich, dass auch in diesem Bereich ein gewisser musikalischer Föderalismus gewahrt bleibt.
Gestaltung der Hymnenaufführung
Die Schulen haben die Freiheit zu entscheiden, ob die Hymnen vom Band abgespielt oder live gesungen werden. Wichtig ist, dass die Aufführung „in würdig-feierlicher Weise“ erfolgt, wie es in einem Schreiben des Kultusministeriums heißt. Eine Mitsingpflicht besteht jedoch nicht. Die Schülerinnen und Schüler sollen jedoch Textblätter erhalten, um im besten Fall ein gemeinsames Mitsingen zu ermöglichen.
Ursprünglich hatte die CSU unter Ministerpräsident Markus Söder sogar eine Pflicht für alle drei Hymnen – die Bayernhymne, die Nationalhymne und die Europahymne – angestrebt. Söder wollte, dass diese Regelung bereits zum Ende des laufenden Schuljahres in Kraft tritt, damit die Hymnen bereits bei den Abschlussfeiern 2026 gespielt werden können. Dieses Vorhaben ließ sich jedoch nicht durchsetzen, da selbst in Bayern einige der Meinung waren, dass dies zu viel des Guten sei.
Reaktionen auf die Hymnenpflicht
Das Kultusministerium hat die Hymnenpflicht in Abstimmung mit der Schulgemeinschaft beschlossen. Dennoch rechnet das Ministerium unter der Leitung von Anna Stolz (Freie Wähler) damit, dass nicht alle Schulen die neue Regelung ohne Widerstand umsetzen werden. In einer Pressemitteilung weist das Ministerium vorsorglich auf den Straftatbestand der „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ hin, falls jemand beim Mitsingen nicht den richtigen Ton trifft. „Auf die Einhaltung des §90a StGB ist zu achten“, mahnt das Ministerium.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern äußert deutliche Kritik an dem Beschluss. Besonders der Hinweis auf das Strafgesetzbuch sorgt für Spott. „Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so ernst genommen wird, wie gewünscht, und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches“, sagte GEW-Vize Markus Weinberger.
Quellen: mopo
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