Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller aus Brandenburg wurde vom Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilt, da er auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 11.600 Euro wegen der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde hingegen freigesprochen. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
Vorwurf und Verteidigung im Wahlkampf
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Plakat, das Möller im Rahmen des Landtagswahlkampfs 2024 verwendete. Auf diesem waren zwei Erwachsene abgebildet, die ihre Arme über drei sitzenden Kindern heben. Der Slogan „Wir schützen eure Kinder“ begleitete das Bild. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß führte zu Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung argumentierte, dass die dargestellte Haltung nicht als Hitlergruß interpretiert werden könne und die abgebildeten Personen niemanden grüßen würden.
Immunitätsantrag der AfD abgelehnt
Die AfD versuchte zuvor, das Verfahren zu stoppen und beantragte Immunität für Möller, was ihm einen umfassenden Schutz vor Strafverfolgung gewährt hätte. Der Antrag wurde jedoch mehrheitlich vom Brandenburger Landtag abgelehnt. Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag, Hans-Christoph Berndt, äußerte, dass Möller durch das Strafverfahren und den Prozess Unrecht widerfahren sei.
Vorwürfe gegen den Werbegrafiker
Der mitangeklagte Werbegrafiker wurde beschuldigt, das Bild für das Wahlplakat so bearbeitet zu haben, dass es den Anschein erweckte, als würde der Mann den rechten Arm heben. Möller soll das Plakat, das während des Wahlkampfs in Frankfurt (Oder) ausgehängt wurde, genehmigt haben, obwohl er sich des Verbots bewusst war. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Möller wies die Vorwürfe als „rein politische Sache“ zurück.
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