Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah sieht sich mit einem Haftbefehl konfrontiert, der offenbar vom Amtsgericht Chemnitz erlassen wurde. Dieser Schritt ist das Ergebnis eines Rechtsstreits mit dem Satiriker Jan Böhmermann, der sich um einen Vorfall auf dem Oktoberfest dreht. Krah hatte rechtliche Schritte gegen Böhmermann eingeleitet, nachdem dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorlas, die behauptete, Krah habe im Käfer-Zelt 200 Flaschen Champagner bestellt.
Das Gericht entschied zugunsten von Böhmermann und stellte fest, dass tatsächlich nur „rund 50“ Flaschen bestellt worden waren. Trotz des verlorenen Verfahrens weigert sich Krah, die ihm auferlegten Prozesskosten zu begleichen. Böhmermann musste zunächst etwa 5000 Euro durch ein Vollstreckungsverfahren eintreiben, während aktuell noch 296,26 Euro offen sind.
Im Juli wurde ein Termin zur Vermögensauskunft durch eine Gerichtsvollzieherin angesetzt, zu dem Krah jedoch nicht erschien. Das Amtsgericht Chemnitz äußert sich nicht zu dem Fall, da es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Böhmermanns Anwalt, Sebastian Gorski, kritisierte, dass es inakzeptabel sei, dass ein Bundestagsabgeordneter seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkomme.
Auf eine Anfrage hin zeigte sich Krah überrascht über die ständigen Forderungen und erklärte, sein Anwalt würde diese prüfen. Er bezeichnete Böhmermann als „Widerling“ und gab an, dass er nur widerwillig zahlen würde. Zudem behauptete er, von dem Termin mit der Gerichtsvollzieherin keine Kenntnis gehabt zu haben.
Der Konflikt zwischen Krah und Böhmermann zieht sich bereits über einen Zeitraum von fast zwei Jahren und hat nun ernsthafte rechtliche Konsequenzen für den AfD-Politiker zur Folge. Die öffentliche Aufmerksamkeit auf diesen Fall könnte auch Auswirkungen auf die politische Landschaft haben, insbesondere in Bezug auf die Wahrnehmung der AfD und ihrer Vertreter.
Quellen: n-tv, Berliner Morgenpost
Bildquelle: Marcus Popillius via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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