Das Hamburger Landgericht hat entschieden, dass das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) für die schweren Behinderungen eines 13-jährigen Jungen, die durch eine ärztliche Fehlentscheidung verursacht wurden, lebenslang zahlen muss. Der Fall wirft die Frage auf, wie die finanziellen Ansprüche eines Patienten, der nie einen Beruf erlernen kann, ermittelt werden.
Schicksalhafte Fehlentscheidung im UKE
Im Jahr 2011 wurde der damals 13-jährige Jakob (Name geändert) mit der Diagnose eines Hirntumors ins UKE eingeliefert. Anstatt sofort zu operieren, wurde der Eingriff auf nach Ostern verschoben. Diese Entscheidung führte zu schwersten Hirnblutungen, die Jakob irreversible Schäden zufügten. Heute, im Alter von 29 Jahren, ist er zu 100 Prozent behindert und wird von seinen Eltern gepflegt.
Gerichtsurteil und Schmerzensgeld
Bereits im Jahr 2021 stellte das Landgericht Hamburg fest, dass Jakob bei einer rechtzeitigen Operation ein normales Leben hätte führen können. In einem ersten Verfahren wurde das UKE zu einem Schmerzensgeld von 450.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss das Krankenhaus auch für die materiellen Kosten aufkommen, die durch den Verdienstausfall entstanden sind.
Höhere Ansprüche im zweiten Prozess
Im aktuellen Verfahren ging es um die Berechnung der zukünftigen Einkünfte Jakobs und die damit verbundenen Lebenshaltungskosten. Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, der die Familie vertritt, bezeichnete das erste Urteil als „Etappensieg“ und erklärte:
„Das Schmerzensgeld stellt nur einen geringen Teil des Gesamtanspruches dar.“
Die Richter mussten nun abschätzen, welche beruflichen Perspektiven Jakob gehabt hätte, wenn er rechtzeitig operiert worden wäre.
Jakobs schulische Leistungen und berufliche Perspektiven
Jakobs schulische Leistungen waren vor der Diagnose durchwachsen. In der Grundschule hatte er viele Dreien, wechselte dann jedoch auf die Hauptschule, wo er bessere Noten erzielte. Oehlschläger argumentierte, dass Jakob möglicherweise eine Ausbildung als Werkzeugmechaniker hätte beginnen können.
„Die Summen aller Beträge für Vergangenheit und Zukunft stellen ein Vielfaches des Schmerzensgeldes dar und werden deutlich oberhalb von 3,5 Millionen Euro liegen“,
so der Anwalt.
Finanzielle Ansprüche und Pflegekosten
Die Richter schätzten, dass Jakob, hätte er die OP rechtzeitig erhalten, bis zu seinem Rentenalter ein monatliches Einkommen von 1.800 Euro erzielt hätte. Dies würde einen Verdienstausfall von insgesamt 185.000 Euro bis Juli 2026 bedeuten. Zudem hat Jakob Anspruch auf Pflegekosten in Höhe von 339.000 Euro rückwirkend und monatlich 8.800 Euro für die Zukunft.
UKE wehrt sich gegen die Klage
Das UKE hat die Klage zurückgewiesen und argumentiert, dass Jakob mit seinen schulischen Leistungen wahrscheinlich keine Ausbildung bei Airbus hätte beginnen können. Der Anwalt des UKE bezifferte den rückwirkenden Verdienstausfall auf maximal 100.000 Euro, eine Summe, die bereits von der Allianz Berufshaftpflicht überwiesen wurde.
Rechtsmittel und Ausblick
Das Gericht entschied, dass Jakob mit einer rechtzeitigen Operation wahrscheinlich die Mittlere Reife und eine Ausbildung hätte abschließen können. Das UKE hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Auf Nachfrage wollte sich das Krankenhaus nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.
Hintergründe zur Klage
Die Familie hatte bereits seit zehn Jahren mit den Folgen des Schicksalsschlags zu kämpfen. Oehlschläger erklärte, dass die Mandanten nicht rechtsschutzversichert seien und ein sofortiger Klageanspruch zu hohen Prozesskosten geführt hätte.
„Es ist die Tendenz zu beobachten, dass die Versicherungen immer mehr auf Zeit spielen“,
sagte der Anwalt und lobte die Familie für ihren unermüdlichen Kampf um Gerechtigkeit.
Wird das Urteil rechtskräftig, könnte das UKE mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen konfrontiert werden, die weit über die bereits gezahlten Beträge hinausgehen.
Quellen: mopo
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