Die Bundesregierung hat eine Reform der Einkommensteuer ins Auge gefasst, die nun konkreter gestaltet wird. Wirtschaftsministerin Katharina Reiche äußerte dazu Bedenken, die die Diskussion um die Reform anheizen.
Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform wird im Kabinett abgestimmt
Am Mittwoch steht voraussichtlich die Verabschiedung des Gesetzentwurfs von Finanzminister Lars Klingbeil im Kabinett auf der Tagesordnung. Dem Finanzministerium zufolge umfasst der Entwurf ein Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro, während gleichzeitig eine Erhöhung der Reichensteuer geplant ist.
Kritische Stimmen zur Reform und zur kalten Progression
Das Wirtschaftsministerium hebt hervor, dass durch gezielte Entlastungsmaßnahmen die Wachstumsagenda der Bundesregierung gefördert werden soll. Zudem wird angeregt, im Rahmen einer umfassenden Steuerstrukturreform die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz zu überdenken und den Rest-Solidaritätsbetrag abzuschaffen.
Details zur Reform und deren Folgen
Die Reform der Einkommensteuer soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der steuerliche Grundfreibetrag wird von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 angehoben. Zudem soll die Steuerprogression bis zu einem Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden, was vor allem Steuerpflichtigen mit mittleren Einkommen zugutekommt.
Auch das Kindergeld wird angehoben: von aktuell 259 Euro auf 267 Euro im kommenden Jahr und auf 272 Euro im Jahr 2028. Weiterhin steigen die steuerlichen Kinderfreibeträge 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro, während sie derzeit bei 9.756 Euro liegen.
Erhöhung der Reichensteuer zur Finanzierung der Reform
Um die Reform zum Teil zu finanzieren, plant die Regierung eine Erhöhung der Reichensteuer. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll der Steuersatz künftig 45 Prozent betragen und ab 280.000 Euro auf 47 Prozent steigen. Derzeit liegt der Steuersatz bei 45 Prozent, jedoch erst ab einem Einkommen von 277.826 Euro.
Das Hauptziel der Reform besteht darin, Familien sowie Personen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. Beispielsweise könnte eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro ab 2028 jährlich um über 600 Euro entlastet werden.
Quellen: Focus, n-tv
Bildquelle: Raimond Spekking via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.