Im Fall der Tötung eines Psychologieprofessors im Jahr 1984 in Hilden bei Düsseldorf hat das zuständige Gericht den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Der Vorsitzende Richter Rainer Drees erklärte: „Wir konnten nicht mit der nötigen Sicherheit zweifelsfrei feststellen, dass das Opfer zur Tatzeit arg- und wehrlos war“, was für eine Verurteilung wegen Mordes erforderlich gewesen wäre.
Da sich 42 Jahre nach dem Verbrechen keine klaren Mordmerkmale nachweisen ließen, könnte allenfalls eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommen. Allerdings wäre dies aufgrund der bereits 2004 eingetretenen Verjährung nicht mehr möglich.
Untersuchungshaft und Indizien
Der 63-jährige Angeklagte, der in Italien festgenommen und nach Deutschland überstellt wurde, war mehrere Monate in Untersuchungshaft. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten. Der Professor war im April 1984 in seinem Wohnhaus in Hilden erstochen aufgefunden worden, wobei 24 Messerstiche in Rücken, Nacken und Brust festgestellt wurden. Ein Kollege hatte sich um den Hochschullehrer gesorgt und war gemeinsam mit einer Nachbarin in die Wohnung gegangen.
Der Angeklagte war zur Tatzeit 21 Jahre alt und soll damals als Prostituierter im Rheinland gearbeitet haben. Bereits damals war er in den Fokus der Mordkommission geraten, da sein Fingerabdruck an einem Teller in der Küche des Professors gefunden wurde.
DNA-Spuren und Verteidigung
Jahrzehnte später wurde dem Angeklagten eine DNA-Probe abgenommen, die laut den Ermittlungen mit einer DNA-Spur an der Leiche des Professors sowie an einem Tuch im Schlafzimmer übereinstimmt. Diese Spuren konnten zur Tatzeit 1984 noch nicht analysiert werden. Die Verteidigerin des Angeklagten, Hannah Piel, betonte beim Prozessauftakt, dass ihr Mandant seine Unschuld behaupte. An der Leiche des Professors seien DNA-Spuren von vier verschiedenen Männern gefunden worden.
Der Professor hatte in der Vergangenheit mehrfach männliche Prostituierte in seine Wohnung eingeladen. Da weder ein Fenster eingeschlagen noch eine Tür aufgebrochen war, ging die Mordkommission davon aus, dass der Hochschullehrer seinen späteren Mörder selbst in die Wohnung gelassen hatte. Die drei Kinder des verwitweten Vaters wurden durch die Tat zu Vollwaisen.
Rechtsmittel und Reaktionen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt kündigte an, das Urteil anfechten zu wollen. „Ich habe lebenslange Haft wegen Mordes gefordert“, äußerte er sich nach der Verhandlung. Er bleibt überzeugt, dass der Angeklagte den Professor heimtückisch getötet hat. Die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verteidigerin des Angeklagten erklärte: „Ich hätte einen Freispruch für richtig gehalten.“
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