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Christina Block bleibt von Haftbefehl in der Umschlag-Affäre verschont

Christina Block bleibt vorerst ohne Haftbefehl, nachdem sie einer Gutachterin einen Umschlag mit Beweismitteln übergeben hat. Das Gericht sieht derzeit keine ausreichenden Gründe für eine U-Haft, da die Beweisaufnahme nahezu abgeschlossen ist.

Christina Block bleibt von Haftbefehl in der Umschlag-Affäre verschont
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Die Vorsitzende Richterin des Block-Prozesses äußerte sich am 64. Prozesstag besorgt über die Übergabe eines Umschlags mit Beweismitteln durch die Unternehmerin Christina Block an eine Gutachterin. Diese Handlung könnte als Versuch der Verdunklung gewertet werden, doch das Gericht entschied, vorerst keinen Haftbefehl gegen Block zu erlassen.

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„Derzeit werden keine Maßnahmen gegen die Angeklagte erlassen“, erklärte Gerichtssprecher Florian Vogelsang. Dies bedeutet, dass, sofern keine neuen Informationen zur Übergabe des Umschlags auftauchen, Christina Block ohne rechtliche Konsequenzen bleibt.

Die Staatsanwaltschaft stellte keinen Antrag auf einen Haftbefehl, was die Kammer theoretisch jedoch in die Lage versetzen könnte, Block auch ohne solchen Antrag in Untersuchungshaft zu nehmen. Dennoch entschied man sich, von dieser Möglichkeit abzusehen.

Details zur Beweismittelübergabe

Am 27. Juli informierte die Gutachterin Mareike Schüler-Springorum das Gericht darüber, dass sie von Christina Block einen Umschlag erhalten hatte. Dieser enthielt nicht nur noch nicht gestellte Beweisanträge des Verteidigers Ingo Bott, sondern auch einen Brief einer Bekannten von Block. In diesen Beweisanträgen wurde der Kindsvater Stephan Hensel in einer „ehrabschneidenden Weise“ erwähnt, wie dessen Anwalt anmerkte. Der Brief war offenbar so formuliert, dass die Gutachterin bestimmte Informationen erhalten sollte.

Die Vorsitzende Richterin Isabell Hildebrandt zeigte sich über Blocks Verhalten verärgert und sprach von einem „versuchten Verdunklungsakt“. Sie betonte, dass die Beweismittel „in einer konspirativen Art und Weise“ an die Gutachterin übergeben worden seien.

Juristische Einordnung der Verdunklung

Juristisch wird alles, was die Aufklärung einer Straftat erschwert, als Verdunklung betrachtet. Dies umfasst das Verstecken von Spuren, das Manipulieren von Beweisen oder das Beeinflussen von Zeugen. Die Gutachterin hat die Aufgabe, die psychologischen Folgen der Entführung auf die Kinder zu untersuchen und festzustellen, ob bereits vorher seelische Verletzungen vorlagen.

Christina Blocks Verteidigung

Christina Block erklärte, dass sie lediglich der Gutachterin bei der Anamnese der Kinder helfen wollte und dass diese sich bereit erklärt habe, die Beweisanträge entgegenzunehmen. Mareike Schüler-Springorum widersprach dieser Darstellung und betonte, dass sie lediglich nach dem Protokoll eines Gesprächs mit einer Tochter gefragt habe.

Da Block bereits im November wegen der Kontaktaufnahme zu Zeugen verwarnt worden war, wählte die Vorsitzende Richterin in diesem Fall deutliche Worte, entschied jedoch letztlich gegen eine Haftanordnung.

Gründe gegen Untersuchungshaft

Für eine Untersuchungshaft gibt es drei wesentliche Gründe: Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr und Verdunklungsgefahr. Die Kammer sieht jedoch keine Fluchtgefahr, da Block an jedem Prozesstag erschienen ist. Auch eine Wiederholung der Entführung wird als unwahrscheinlich erachtet. Zudem ist die Beweisaufnahme nahezu abgeschlossen, was die Verdunklungsgefahr weiter verringert.

Ingo Bott, Blocks Verteidiger, äußerte sich zuversichtlich: „Der Warnschuss ist angekommen.“ Christina Block selbst betonte: „Ich hatte kein Interesse daran, zu verdunkeln oder zu beeinflussen.“

Die Öffentlichkeit wurde vom Verfahren ausgeschlossen, um die Privatsphäre der Kinder zu schützen, während die Gutachterin ihr Gutachten vorträgt. Auch der nächste Prozesstag am Freitag, dem 7. August, wird ohne Zuschauer stattfinden.

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Quellen: mopo, Bild, Süddeutsche Zeitung

Bildquelle: KI generiert

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