Ausblick: Die heutige Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig könnte eine entscheidende Wende im rechtlichen Streit um die Genehmigung des LNG-Terminals in Mukran darstellen. Die Klage der Nachbargemeinde Binz, die sich gegen die Betriebsgenehmigung der umstrittenen Flüssigerdgasanlage richtet, wird heute bearbeitet. Diese Verhandlung könnte das letzte juristische Verfahren in dieser Angelegenheit sein, da laut dem Umweltministerium keine weiteren Klagen gegen die Genehmigungsbehörde in Bezug auf das Terminal anhängig sind.
Die Gemeinde Binz verfolgt weiterhin ihren Widerstand gegen das LNG-Terminal in Mukran und hat erneut beim Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Dabei wird argumentiert, dass potenzielle Risiken und Störfälle, wie Brände oder Explosionen, bei der Genehmigung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Angesichts der Nähe des Ostseebades zur Anlage befürchtet die Gemeinde sowohl um die Sicherheit ihrer Bürger als auch um die wirtschaftlichen Interessen des Tourismus.
Frühere rechtliche Schritte und neue Beweise
Im Juni 2024 scheiterte Binz mit einem vorläufigen Eilantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht, da die Richter keine unmittelbare Betroffenheit der Gemeinde feststellen konnten. Die Argumentation wurde als unzureichend erachtet, da das LNG-Terminal mehr als einen Kilometer von den nächsten Privatgrundstücken entfernt ist und zur nahegelegenen Jugendherberge in Prora mehr als drei Kilometer Abstand bestehen.
Im heutigen Hauptverfahren plant die Gemeinde, unterstützt von dem Rechtsanwalt Remo Klinger, neue Beweisanträge vorzulegen, um eine mögliche Betroffenheit zu belegen. Klinger hebt hervor, dass das Gericht in der Eilentscheidung die Gefahren durch potenzielle Angriffe auf die Anlage und die Schiffe, etwa durch Drohnen, nicht ausreichend gewürdigt hat. Diese Aspekte sollten jedoch in die rechtliche Bewertung einfließen.
Finanzielle Belastungen und kritische Stimmen
Die Gemeinde hat bis dato rund 670.000 Euro für rechtliche Schritte gegen das Terminal ausgegeben, wobei 544.000 Euro aus dem Haushalt der Kurverwaltung stammen. Trotz der Niederlage im Eilverfahren hat die Gemeindevertretung entschieden, den Rechtsweg weiter zu beschreiten. Marvin Müller, ein Vertreter der SPD, betont die Notwendigkeit, Rechtssicherheit zu schaffen und potenzielle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Bürgermeister Mario Kurowski von der Wählergemeinschaft „Bürger für Binz“ äußert sich kritisch zu den hohen Ausgaben für die Klagen. Er hatte sich ursprünglich vorgenommen, die kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen zu beenden, da die finanziellen Mittel in anderen Bereichen der Gemeinde effektiver genutzt werden könnten. Dennoch sieht er sich verpflichtet, das Votum der Gemeindevertretung umzusetzen und unterstützt die Entscheidung.
Stellungnahme des Betreibers und mögliche Urteilsverkündung
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt, das in dieser Angelegenheit beklagt wird, hat sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht geäußert. Die Deutsche Regas, Betreiber des Terminals, hebt hervor, dass die Anlage bislang ohne Störungen betrieben wurde, was in den ersten zwei Betriebsjahren als bemerkenswert gilt.
Das Gericht könnte heute eine Entscheidung fällen, da die Klage in letzter Instanz verhandelt wird. Ein Rechtsmittel wäre danach nicht mehr möglich, was bedeuten könnte, dass mit diesem Verfahren das juristische Kapitel im Konflikt um das Terminal zu einem Ende kommt.
Außerdem wird erwähnt, dass die Deutsche Umwelthilfe gegen die Genehmigung der Flüssigerdgas-Anlage auf Rügen ohne Landstrom vorgehen möchte.
Quellen: NDR, tagesschau
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