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Bundestag verabschiedet neues Gesetz zur Stärkung der Bundespolizei

Der Bundestag hat das neue Bundespolizeigesetz verabschiedet, das der Bundespolizei erweiterte Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität einräumt. Die Reform umfasst unter anderem Telekommunikationsüberwachung, stichprobenartige Kontrollen und den Einsatz von Drohnen.

Bundestag verabschiedet neues Gesetz zur Stärkung der Bundespolizei
Henning Schlottmann (User:H-stt) via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Die Verabschiedung des neuen Bundespolizeigesetzes wurde von der schwarz-roten Koalition im Bundestag beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnete die Reform als entscheidenden Schritt zur Stärkung der Sicherheitskräfte in Deutschland. Die neuen Regelungen erweitern die Befugnisse der Bundespolizei zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität und erleichtern die Verhinderung des Untertauchens von ausreisepflichtigen Personen.

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Die Abstimmung fand nach einer vorherigen Panne im Juli statt, als lediglich die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten für das Gesetz stimmte. Für die Gesetzesänderung war jedoch die Zustimmung der Mehrheit aller Bundestagsabgeordneten erforderlich, die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Stimmen. Parlamentspräsidentin Julia Klöckner erklärte, dass eine Wiederholung der Schlussabstimmung notwendig sei.

In der aktuellen Abstimmung beantragten die Fraktionen von Union und SPD eine namentliche Abstimmung. 322 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, was die erforderliche Kanzlermehrheit bestätigte. 134 Abgeordnete votierten gegen das Gesetz, während 118 sich enthielten. Mit dieser Reform wird das Bundespolizeigesetz, das in Teilen seit 1994 in Kraft ist, grundlegend überarbeitet.

Die neuen Bestimmungen erlauben der Bundespolizei, Telekommunikationsüberwachungen durchzuführen und für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen, wenn diese im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei angetroffen werden. Dies soll verhindern, dass diese Personen untertauchen können. Zudem sind künftig stichprobenartige und anlasslose Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen an Bahnhöfen und in Zügen erlaubt.

Zusätzlich wird der Bundespolizei die Nutzung eigener Drohnen zur Überwachung und Aufklärung gestattet. Diese Drohnen sollen insbesondere zur Überwachung von Bahnhöfen und Bahnanlagen sowie des Regierungsviertels in Berlin und des Verfassungsgerichts in Karlsruhe eingesetzt werden. Die Bundespolizei erhält auch die Befugnis, technische Maßnahmen zur Abwehr von Flugkörpern, wie elektromagnetische Impulse oder GPS-Störungen, selbst durchzuführen.

Die Reform des Bundespolizeigesetzes wird als bedeutender Schritt zur Stärkung der Sicherheitskräfte in Deutschland angesehen. Dobrindt hat bereits angekündigt, die Drohnenabwehr der Bundespolizei weiter auszubauen. Künftig wird die Bundespolizei nicht nur Tatverdächtige feststellen und an die Landespolizei übergeben können, sondern auch selbst Festnahmen durchführen, Hausdurchsuchungen einleiten und Abhörmaßnahmen durchführen.


Quellen: n-tv, Bundespolizeigesetz: Bundestag beschließt neues Bundespolizeigesetz

Bildquelle: Henning Schlottmann (User:H-stt) via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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