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Bundestag stärkt Bundeswehr bei Verteidigung gegen Drohnen

Der Bundestag hat der Bundeswehr erweiterte Befugnisse zur Drohnenabwehr erteilt, um auf die steigenden Bedrohungen über kritischen Infrastrukturen schnell reagieren zu können. Mit verkürzten Entscheidungsprozessen und der Möglichkeit zur Waffengewalt soll die Sicherheit im Luftraum erhöht werden.

Bundestag stärkt Bundeswehr bei Verteidigung gegen Drohnen

Der Bundestag hat der Bundeswehr erweiterte Befugnisse zur Abwehr von gefährlichen Drohnen eingeräumt. Zukünftig wird es der Bundeswehr ermöglicht, bei akuten Bedrohungen schneller zu intervenieren – in extremen Fällen sogar mit Waffengewalt. Diese Entscheidung ist eine Reaktion auf die steigenden Drohnensichtungen über kritischen Infrastrukturen.

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Erweiterte Befugnisse für die Bundeswehr

Am 26. Februar 2026 hat der Deutsche Bundestag eine umfassende Reform des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet, die der Bundeswehr zusätzliche Befugnisse zur Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) verleiht. Diese Maßnahme ist eine Antwort auf die zunehmenden Sichtungen von Drohnen über deutschen Flughäfen, Militärstandorten und anderen kritischen Infrastrukturen – eine Entwicklung, die seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erheblich zugenommen hat. Was die EU-Staaten zur Migrationspolitik beschlossen haben

Direkte Amtshilfe der Bundeswehr bei Drohnen

Bislang war es den Streitkräften in Deutschland nur gestattet, im Rahmen der Amtshilfe unterstützend tätig zu werden, wenn sie von Polizei oder anderen Behörden dazu aufgefordert wurden. Mit der neuen Regelung ist es der Bundeswehr nun ausdrücklich erlaubt, unbemannte Luftfahrzeuge direkt abzuwehren – im Notfall auch mit Waffengewalt, wenn eine akute Gefahr für Menschen oder kritische Einrichtungen besteht.

Verkürzte Entscheidungsprozesse

Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist die Verkürzung der Entscheidungsprozesse: Das Verteidigungsministerium kann im Notfall Einsätze zur Drohnenabwehr künftig eigenständig anordnen, ohne langwierige Abstimmungen mit anderen Behörden. Dies soll ein schnelleres Handeln ermöglichen, insbesondere wenn eine Drohne unidentifizierbar ist oder eine unmittelbare Bedrohung darstellt.

Polizei bleibt zuständig – Bundeswehr als Unterstützung

Nach deutschem Recht sind zunächst die Landespolizeien für die Bekämpfung gefährlicher Drohnen verantwortlich. Viele Polizeibehörden verfügen jedoch nicht über die notwendigen Ressourcen, um sich gegen moderne Drohnentechnologien zu wappnen. In der Vergangenheit wurden daher bereits die Befugnisse der Bundespolizei erweitert und ein Drohnenabwehrzentrum in Berlin eingerichtet, um zentrale Koordination und technische Unterstützung zu verbessern. Mit der neuen Gesetzesnovelle soll die Bundeswehr diese Strukturen ergänzen.

Strafrechtliche Konsequenzen für Drohnenflüge in Flughafenlufträume

Ein weiteres Element der Gesetzesänderung betrifft den Schutz des Flugverkehrs: Das gezielte Einfliegen von Drohnen in Flughafenlufträume oder Sicherheitszonen wird künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die jüngsten Aktionen von Klimaaktivisten, die wiederholt den Flugbetrieb sowie Start- und Landebahnen gestört haben.

Veränderte Sicherheitslage als Grund für die Reform

Die Regierungsparteien – CDU/CSU und SPD – begründen die Reform mit der veränderten Sicherheitslage seit 2022, als Drohnen in Konflikten, insbesondere im Ukraine-Krieg, eine zunehmend bedeutende Rolle einnahmen. In den letzten Monaten haben die Behörden in Deutschland vermehrt ungeklärte Drohnensichtungen registriert, die die Grenzen der bisherigen Rechtslage aufgezeigt haben.

Kritik an der Gesetzesnovelle

Kritiker der Gesetzesnovelle, darunter Teile der Opposition und Vertreter der Zivilgesellschaft, warnen vor den Risiken einer Ausweitung militärischer Befugnisse für die innenpolitische Trennung zwischen Polizei und Militär. Sie fordern eine strenge Begrenzung des Einsatzrahmens sowie klare Kontrollmechanismen, um zu verhindern, dass die Bundeswehr dauerhaft im Inland aktiv wird.

Ausblick auf die Umsetzung

Die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes soll dazu beitragen, besser auf die wachsenden Herausforderungen in der Drohnenabwehr zu reagieren und sowohl zentrale Infrastrukturen als auch die Bevölkerung zu schützen. Ob und wie diese erweiterten Kompetenzen in der Praxis umgesetzt werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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Bildquelle: Bildquelle: Toru Wa auf Unsplash

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