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BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagenanbieter nach Fahrtende

Der Bundesgerichtshof bestätigt die Rückkehrpflicht für Mietwagenanbieter wie Uber, die nach der Beförderung umgehend zu ihrem Firmensitz zurückkehren müssen. Diese Regelung soll faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxis und Fahrdienstanbietern schaffen.

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagenanbieter nach Fahrtende
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Wenn es darum geht, schnell von einem Ort zum anderen zu gelangen, greifen viele Menschen auf Taxis oder Plattformen wie Uber zurück, um einen Fahrer zu bestellen. Selten wird jedoch darüber nachgedacht, was nach dem Aussteigen geschieht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun Klarheit geschaffen.

Im Gegensatz zu Taxis sind Mietwagen von Fahrdienstanbietern wie Uber verpflichtet, nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückzukehren. Diese sogenannte Rückkehrpflicht ist im Personenbeförderungsgesetz verankert.

Der erste Zivilsenat in Karlsruhe entschied, dass diese Regelung nicht gegen die Verfassung verstößt. Zudem sah das Gericht keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es sich um einen rein nationalen Sachverhalt handelt: Die betroffenen Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Passagiere innerhalb Deutschlands.

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X Mietwagenfahrten anbietet. Ein Fahrer hatte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle gewartet. Während dieser Zeit wurde eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert. Erst Minuten später meldete sich der Fahrer in der Uber-App ab.

Die Klägerin argumentierte, dass dies einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht darstelle. Bereits die Vorinstanzen hatten ihr einen Unterlassungsanspruch zugesprochen. Der BGH bestätigte diese Entscheidung, die Berufung der Beklagten blieb erfolglos.

Politische Diskussion über die Rückkehrpflicht

In Essen wird heute im Stadtrat über diese Thematik beraten. Die Politik sieht die Regelung als fair an, während Uber argumentiert, dass letztlich alle Beteiligten darunter leiden würden.

Rechtliche Unterschiede zwischen Taxis und Mietwagen

Die Rückkehrpflicht wird als ein Mittel angesehen, um das Ungleichgewicht zwischen Taxis und app-basierten Vermittlungsdiensten zu verringern. Taxis unterliegen Pflichten, die für Mietwagen nicht gelten: Sie müssen beispielsweise den Betrieb im genehmigten Rahmen aufrechterhalten und auch unrentable Aufträge annehmen. Im Gegensatz dazu können Taxis nach einer Fahrt Taxistände anfahren.

Der Hintergrund dieser Regelung liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1960, das besagt, dass Mietwagen keine öffentlichen Verkehrsmittel sind und somit nicht der Beförderungspflicht oder den strengen Preisbindungen unterliegen. Taxis hingegen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, erklärt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen.

Aufgrund dieser Unterschiede können Kommunen zahlreiche Vorgaben erlassen. Die Rückkehrpflicht hat eine marktordnende Funktion und ist ein wichtiges Element, um zu verhindern, dass Taxiunternehmen aufgeben müssen, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo unrentable Fahrten oft nicht übernommen werden.

Kritik an der Rückkehrpflicht

Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag äußert ähnliche Bedenken: Taxis sollten nicht einem „ruinösen Wettbewerb“ durch andere Verkehrsanbieter ausgesetzt werden, die keine vergleichbaren Pflichten haben. Er schlägt vor, die Rückkehrpflicht sogar zu verschärfen und um eine Vorbestellfrist zu ergänzen.

Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, betont, dass in Großstädten der Platz auf Straßen und Plätzen begrenzt ist. Funkmietwagen könnten dazu beitragen, dass Menschen auf ein eigenes Auto verzichten und dennoch mobil bleiben. „Wo verschiedene Mobilitätsangebote um Kundinnen und Kunden konkurrieren, braucht es jedoch klare Spielregeln. Der Wettbewerb muss fair organisiert werden,“ so Schuchardt.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen zur Rückkehrpflicht. Diese Regelung sei schwer zu kontrollieren, räumen selbst Befürworter ein. Aus Sicht von Uber handelt es sich bei der Regelung, die aus den 1980er Jahren stammt, um „ökonomischen und ökologischen Irrsinn“. Sie führe zu einer Vielzahl von Leerkilometern und verursache hohe Kosten für die Unternehmen, die letztlich von den Fahrgästen getragen werden müssen.

Ein Sprecher von Uber erklärte: „Sie führt zu unnötigem Verkehr, Lärm und Emissionen.“ Rund 30 Prozent aller Fahrstrecken entstünden allein durch die Rückfahrt zum Betriebssitz. Zudem behindere die strikte Regelung den Aufbau dringend benötigter Mobilitätsalternativen im ländlichen Raum.

Fahrzeugzulassungen und Marktordnung

In Deutschland sind etwa 50.000 Taxis sowie 45.000 Mietwagen und 3.500 Fahrzeuge mit Gemischtgenehmigung zugelassen, wie aus Angaben der IHK Rheinhessen hervorgeht. Von rund 33.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen sind 19.000 reine Taxi- und 8.500 reine Mietwagenbetriebe. Schätzungsweise wurden 250.000 Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung erteilt, die jährlich mehr als 400 Millionen Fahrgäste befördern.

Für die Regelung, welche Vorschriften für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, ist nicht die Farbe oder Aufkleber entscheidend. „Das Dachzeichen ist das Erkennungszeichen,“ so Oppermann. Damit gelten die Vorschriften und Preise für Taxis. Neben der Rückkehrpflicht existieren weitere Instrumente zur Marktordnung, wie beispielsweise Mindestbeförderungsentgelte.

Diese sind nicht bundesweit geregelt, sondern unterliegen den Kommunen. In Köln gilt seit Anfang des Monats, dass Mietwagenangebote höchstens 20 Prozent günstiger sein dürfen als Taxifahrten. In Heidelberg trat im August 2025 eine Regelung in Kraft, die eine Abweichung von nur 7,5 Prozent erlaubt. „Durch die Allgemeinverfügung werden Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV geschützt,“ teilte die Stadt mit.

Az. I ZR 123/25

Uber

Taxi

BGH

Dieses Thema im Programm: tagesschau24 | Nachrichten | 03.06.2026 | 11:00 Uhr


Quellen: tagesschau

Bildquelle: depositphotos

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