Im aktuellen Prozess wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung sitzt der Angeklagte zwischen seinem Dolmetscher und seinem Anwalt. Er wird beschuldigt, seine Nachbarin, mit der er eine sexuelle Beziehung hatte, mehrfach mit starken Betäubungsmitteln sediert, vergewaltigt und die Taten gefilmt zu haben.
München/Berlin/Frankfurt – Die deutsche Justiz hat Ermittlungen gegen ein Netzwerk von überwiegend chinesischen Männern eingeleitet, die Frauen betäubt und vergewaltigt haben sollen. In diesem Zusammenhang wurden Frauen als „tote Schweine“ bezeichnet.
In Frankreich existiert der Begriff „Soumission chimique“, was so viel wie chemische Unterwerfung bedeutet. Dies beschreibt die Betäubung durch Medikamente, häufig mit dem Ziel der Vergewaltigung. Der Fall der Französin Gisèle Pelicot, die über Jahre von ihrem Ehemann und weiteren Männern betäubt und vergewaltigt wurde, erregte weltweit Aufsehen. Ähnliche Vorfälle beschäftigen nun auch die Justiz in Deutschland.
Ermittlungen gegen ein Netzwerk
In mehreren Bundesländern wird gegen ein Netzwerk ermittelt, das mit den Taten des Mannes von Gisèle Pelicot vergleichbar ist. Am Dienstag wird das Landgericht München I sein Urteil im Prozess gegen einen 27-jährigen Studenten aus China verkünden. Dieser hat vor Gericht zugegeben, seine Freundin mit Narkosemitteln betäubt und vergewaltigt zu haben, während er die Taten filmte.
Er betonte jedoch, kein Frauenhasser zu sein: „Ich liebe dieses Mädchen, aber ich habe sie tief verwundet.“ Über einen Zeitraum von mehreren Monaten soll er sie auf grausame Weise missbraucht haben.
Nach Angaben der Ermittler sind auf den Videos zu sehen, wie der Angeklagte der Frau wiederholt Medikamente injiziert oder ihr Tücher mit Betäubungsmitteln ins Gesicht drückt, um sicherzustellen, dass sie während der Vergewaltigungen nicht aufwacht. Diese Videos nutzte er regelmäßig zur Selbstbefriedigung.
Forderung nach Höchststrafe
Die Staatsanwaltschaft fordert die Höchststrafe für den Angeklagten. Sie plädiert für lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung. Bei einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es sei reiner Zufall gewesen, dass die 1997 geborene Frau während der Taten nicht starb. Der Angeklagte gab an, sich in mehreren Chatgruppen, darunter eine mit über 1000 Mitgliedern, über Möglichkeiten zur Betäubung informiert zu haben. Besonders aktiv sei der Austausch in einer kleineren Gruppe auf Telegram gewesen.
Weitere Verfahren in Berlin und Frankfurt
Wegen der Entdeckung dieser Chats laufen in Deutschland weitere Ermittlungsverfahren. Am Landgericht Berlin hat am 19. März der Prozess gegen einen Mann begonnen, der sich online mit dem Münchner Angeklagten über die Verbrechen ausgetauscht haben soll.
Über einen Zeitraum von zwei Jahren soll dieser Mann eine Frau im Schlaf sexuell missbraucht haben, teilweise gemeinsam mit anderen Tätern. Die Taten ereigneten sich zwischen 2019 und 2021 in Peking. Von seinem späteren Wohnort in Berlin aus soll der studierte Mediziner „wiederholt Ratschläge und Hinweise gegeben haben, wie man Personen mithilfe bestimmter Medikamente zur Durchführung sexueller Übergriffe betäuben könne“ – alles über den besagten Telegram-Chat.
Pralerei mit Vergewaltigungen
Das Berliner Gericht hatte im vergangenen Jahr einen weiteren Angeklagten aus China, ebenfalls Mitte 20, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
Die Opfer erfuhren erst bei der Befragung durch die Polizei von den ihnen zugefügten Taten. Der Angeklagte prahlte online mit seinen Vergewaltigungen und gab an, insgesamt 18 Frauen vergewaltigt zu haben.
„Ich möchte sagen, dass ich die Taten alle sehr bereue und mich aufrichtig entschuldigen möchte“, sagte dieser Angeklagte während des inzwischen abgeschlossenen Prozesses in Berlin. „Es war sehr hart, hier in der Hauptverhandlung die Videos anzusehen. Es ist mir unendlich peinlich. Ich schäme mich sehr.“
Ermittlungen in Hessen
Die Ermittler kamen dem Angeklagten aufgrund eines Verfahrens in Hessen auf die Spur: Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann zu 14 Jahren Haft, unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes. Die zuständige Kammer ordnete zudem Sicherungsverwahrung an.
Dieser Fall war der Auslöser für die weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungsgruppe „EG Inserat“ des hessischen Landeskriminalamtes informierte die Kollegen in anderen Bundesländern, darunter Berlin und Bayern, über die weiteren Verdächtigen und die Aktivitäten in den Chatgruppen.
„Die Teilnehmer dieser Chatgruppen kommunizieren über selbst begangene Vergewaltigungen, Anleitungen zur Betäubung von Opfern, Beschaffung von Betäubungsmedikamenten und Erfahrungen bei der Tatausführung von Sexualdelikten an sedierten Frauen“, heißt es im Urteil des Berliner Landgerichts. „Zur Illustration ihrer Taten übersenden sie teilweise Bildaufnahmen weiblicher Verletzter.“
Abwertende Bezeichnungen für Frauen
Das bevorstehende Urteil am Landgericht München I wäre das dritte in diesem Ermittlungskomplex. „Einige Personen in diesem Chat sagten, sie finden die K.o.-Tropfen-Methode nicht gut, sie nutzen nur die Medikamente“, erklärte der Student in seinem Geständnis.
Diese Medikamente würden sie auch „bei ihren Ehefrauen und Freundinnen einsetzen“. Das Ziel sei dabei, „nur ihre Fantasien zu befriedigen, aber nicht die Frauen zu schädigen“. Er wisse nur von einem Fall in der chinesischen Stadt Shenzhen, bei dem ein Opfer gestorben sei. Laut Staatsanwaltschaft bezeichnete der Angeklagte Frauen in diesen Chats als „Autos“ oder „tote Schweine“.
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