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BahnCard: Verbraucherzentrale verklagt die Deutsche Bahn

Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen die Deutsche Bahn wegen einer fragwürdigen Klausel in der „My BahnCard“, die junge Reisende nach ihrem 27. Geburtstag in ein teureres Abo überführt. Ziel ist es, die automatische Umwandlung in eine reguläre BahnCard zu stoppen, da die Kostenunterschiede…

BahnCard: Verbraucherzentrale verklagt die Deutsche Bahn

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat rechtliche Schritte gegen die Deutsche Bahn eingeleitet. Im Fokus steht die „My BahnCard“ für junge Reisende sowie eine Klausel, die aus Sicht der Verbraucherschützer als kostspielige Falle angesehen wird.

Die Klage richtet sich gegen eine als unzulässig erachtete Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „My BahnCard“ der Deutschen Bahn. Diese wurde vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingereicht, wie aus einer Mitteilung der Verbraucherzentrale hervorgeht. Ziel der Klage ist es, eine Regelung zu stoppen, die die günstige Karte für junge Menschen automatisch in eine deutlich teurere reguläre BahnCard umwandelt.

Automatische Verlängerung der „My BahnCard“

Die „My BahnCard“ richtet sich an Reisende bis einschließlich 26 Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Laut Verbraucherzentrale wird es problematisch mit dem 27. Geburtstag: Im darauffolgenden Verlängerungszeitraum erhalten die Kunden ohne erneute Zustimmung eine reguläre BahnCard zum Normalpreis. Die Preisunterschiede sind erheblich: In der 2. Klasse kostet die „My BahnCard 25“ derzeit 39,90 Euro, während die reguläre „BahnCard 25“ 62,90 Euro kostet.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass der automatische Wechsel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt ist und für viele Betroffene kaum erkennbar bleibt. Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt: „Junge Menschen nutzen die BahnCard meist über mehrere Jahre hinweg. Dass sie sich ausgerechnet nach dem 27. Geburtstag in ein deutlich kostspieligeres Abo verlängert, kommt für viele völlig überraschend.“

Kritik an der Informationspolitik der Bahn

Rehberg betont, dass „Kostenrisiken nicht ins Kleingedruckte gehören, sondern klar kommuniziert werden müssen“. Besonders problematisch sei, dass sich das BahnCard-Abo automatisch um ein weiteres Jahr verlängere und eine monatliche Kündigung nach der Erstlaufzeit nicht möglich sei.

Die Verbraucherzentrale hatte zuvor versucht, die Bahn außergerichtlich abzumahnen, jedoch kam es zu keiner Einigung. Nun wird das Gericht entscheiden, ob die beanstandete Klausel weiterhin verwendet werden darf.

Bildquelle: Wolfgang Weiser auf Pexels

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