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Bafög-Anpassungen: Digitale Anträge und verzögerte Fördererhöhung für Studierende

Die geplante Bafög-Erhöhung für Schüler und Studierende kommt später als erwartet. Die Reform sieht digitale Anträge vor und schränkt bürokratische Hürden ein, stößt jedoch auf Kritik wegen unzureichender Anpassungen.

Bafög-Anpassungen: Digitale Anträge und verzögerte Fördererhöhung für Studierende
Bildquelle: Edwin Andrade auf Unsplash

Bafög-Reform: Digitale Antragsverfahren und künftige Erhöhung der Förderbeträge

Die Bundesregierung hat eine Anhebung des Bafögs für Schüler und Studierende vorgesehen, die jedoch erst im nächsten Jahr in Kraft treten wird. Der entsprechende Gesetzesentwurf muss zuvor noch vom Bundestag und Bundesrat genehmigt werden. Kritiker äußern sich besorgt und halten die Reform für unzureichend und verspätet.

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Laut dem heute vom Bundeskabinett genehmigten Entwurf wird die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro pro Monat angehoben. Diese Erhöhung war ursprünglich bereits für das kommende Wintersemester angedacht, doch internen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition über die Finanzierung führten zu Verzögerungen.

Darüber hinaus wird der Grundbedarf für Studierende, der momentan bei 475 Euro liegt, schrittweise erhöht: Zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-Bafög wird angehoben; Schüler, die eine Berufsfachschule besuchen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können ab dem nächsten Frühjahr 713 Euro statt der bisherigen 666 Euro erhalten. Bei der Berechnung des Bafögs fließen verschiedene Faktoren ein, darunter das Einkommen der Eltern, des Ehe- oder Lebenspartners sowie das eigene Einkommen und Vermögen.

Digitale Anträge und automatische Anpassungen

Die Reform sieht vor, dass ab dem Beginn des Schuljahres oder Wintersemesters 2028/29 die Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden. Dies soll sicherstellen, dass die Anzahl der förderberechtigten Personen nicht durch Inflation und Lohnerhöhungen sinkt. Das eigene Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Lebenspartnern wird nach Abzug der Freibeträge auf die Bafög-Sätze angerechnet.

Die Anträge sollen künftig, abgesehen von einigen Ausnahmen, ausschließlich über das Online-Portal „Bafög digital“ eingereicht werden. Zudem wird der bisher erforderliche Leistungsnachweis, der im fünften Semester erbracht werden musste, abgeschafft. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bürokratie zu verringern.

Die finanziellen Folgen der Reform werden für die nächsten vier Jahre auf über eine Milliarde Euro geschätzt, die von Bund, Ländern und Kommunen zu tragen sind. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär hob hervor, dass mit dem Kabinettsbeschluss ein bedeutsamer Schritt unternommen wurde, um das Bafög als zentrale Unterstützung für akademische und schulische Ausbildungen zu festigen.

Kritik an der Reform

Das Deutsche Studierendenwerk äußerte sich positiv über den Kabinettsbeschluss, wies jedoch auf bestehenden Verbesserungsbedarf hin. Der Vorsitzende Matthias Anbuhl stellte fest, dass die angepasste Wohnkostenpauschale weiterhin unter dem durchschnittlichen Mietpreis von 512 Euro für ein WG-Zimmer liegt. Auch die vollständige Angleichung des Bafög-Grundbedarfs an das Existenzminimum bis 2029 wird als zu langwierig kritisiert.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnete die Reform als „verspätetes Reförmchen mit eingebautem Sozialabbau“ und forderte, dass der Bundestag die Maßnahmen nicht einfach genehmigen dürfe. Auch die Grünen-Forschungspolitikerin Ayse Asar kritisierte die Union und die SPD dafür, die Bedürfnisse der Studierenden zu missachten. Ihrer Auffassung nach komme die Reform zu spät und sei nicht ausreichend.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht ebenfalls Handlungsbedarf bei den geplanten Erhöhungen und zukünftigen Anpassungen. Die Vize-Vorsitzende Elke Hannack betonte, dass die Ausbildung der kommenden Generationen in der Gesellschaft mehr Wertschätzung erfahren müsse.

Aktuelle Zahlen zu Bafög-Empfängern

Die hohen Wohnkosten stellen eine erhebliche Belastung für Studierende dar. Laut einer Erhebung des Moses-Mendelssohn-Instituts kostete ein WG-Zimmer im Durchschnitt 512 Euro, wobei große regionale Unterschiede bestehen: In München lagen die Kosten bei 800 Euro, während sie in Städten wie Bielefeld oder Bochum zwischen 375 und 385 Euro pendelten. Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, geben im Durchschnitt mehr als die Hälfte ihres Haushaltseinkommens für die Miete aus.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungsbarrieren abzubauen. Anfänglich war es ein reiner Zuschuss, später wurde es in ein Volldarlehen umgewandelt. Seit 1990 wird die Förderung zur Hälfte als Zuschuss gewährt, während die andere Hälfte zurückgezahlt werden muss. Millionen junger Menschen konnten mit Hilfe des Bafögs ihre Studien- und Schulabschlüsse finanzieren.


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Quellen: n-tv, tagesschau

Bildquelle: Bildquelle: Edwin Andrade auf Unsplash

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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